Wirtschaftskörpers nennen darf, durch eine Reihe wirtschaftlicher Maßnahmen
 zu regulieren !).: ‘ .
‚ Zu der berufsmäßigen Vermittelung des Geld- und Kreditverkehrs, dem
sogenannten regulären Bankgeschäft, ist mit Entstehung der großen Kreditbanken
 die Emissions-undGründungstätigkeit der Banken,
das sogenannte F inanzierungsges chäft, hinzugetreten. Die
Banken übernehmen Anleihen von ‚Staaten, Provinzen, Städten und spielen
den Vermittler zwischen dem geldbedürftigen Gemeinwesen und dem Anlage
 suchenden Publikum. .Sie rufen neue Unternehmungen ins Leben
und wandeln bestehende Privatbetriebe in Aktien-, Aktien-Kommanditgesellschaften
 usw. um. Ist ein Unternehmen in Not geraten, so wird, oft
zum Nutzen der Beteiligten, nicht liquidiert, sondern unter Mitwirkung
einer Bank saniert oder fusioniert. ı ;
Bei der rapiden Vermehrung der Wertpapiere in den letzten Jahrzehnten
 spielt auch der kommissionsweise An-und Verkauf von
Effekten eine große Rolle. Hiermit verknüpft. ist ihre Verwaltung
 und Aufbewahrung. U ; W
"Drei große Aufgaben sind es also, die das moderne Bankwesen zu erfüllen
 hat: Zahlungsvermittelung und Z ahlungsausgleiehung,
 (sie ist oft das Mittel, fremde Kapitalien heranzuziehen),
Kreditgewährung und Kapitalverwaltung, Drei Hauptgruppen.
 von Bankgeschäften können "wir hiernach unterscheiden: Geld-,
Kredit- und Effektengeschäfte. Im Mittelpunkt aber steht, wie schon. erwähnt,
 das Kreditgeschäft. Adolf Weber*) definiert daher auch:
Banken sind „Einrichtungen, die dadurch, daß sie regelmäßig Kredit
geben und Kredit nehmen; die Lösung‘ der volkswirtschaftlichen Marktaufgaben
 zweckmäßiger gestalten“..
‚Privatwirtschaftlicher Zweck des Bankwesens ist: die Gewinnerzielung
 — und bei den verschiedenartigen Geschäften ist ein :Ausgleich
 möglich —, volkswirtschaftliche Funktion: die Verwaltung
 des Volksvermögens.

Obgleich viele Gesetze mit ihm operieren, ist der Begriff „Bank“ und
„Bankier“, selbst im klassischen Lande des Bankwesens, in England, bis-1)
 Siehe J. Rießer, Die deutschen Großbanken und ihre Konzentration im Zusammenhange
 mit der Entwicklung der Gesamtwirtschaft in Deutschland. 4. Aufl.
Jena 1912. . a
2) Allgemeine Volkswirtschaftslehre, München 1928, $. 403.