daß unberufene und ungeeignete Personen Bankgeschäfte betreiben und
sich dann als Bankiers bezeichnen, wieder aufgerollt worden. Die Vorschläge,
 daß nur Firmen, die zum Börsenbesuch zugelassen sind, sich
Bankiers nennen dürfen, sind undurchführbar und auch zwecklos. Sache
des Publikums muß es daher nach wie vor bleiben, bei Eingehung
einer neuen Bankverbindung Vorsicht zu üben. Die Presse soll, und
viele Tageszeitungen und Fachzeitschriften tun dies auch öfters, vor betrügerischen
 Firmen warnen — nach mehreren Gerichtsentscheidungen
ist das ihr Recht und ihre Pflicht —, muß dann natürlich aber konsequent
 sein und die Aufnahme von Inseraten dieser Firmen ablehnen. —
Als „Bankier“ bezeichnet der Sprachgebrauch, im Gegensatz zu Bank,
denjenigen, der das Unternehmen für eigene Rechnung betreibt — also
den Einzelkaufmann, den Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft,
den Komplementar bei der Kommanditgesellschaft —, als „Bank“ die
Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Genossenschaft,
 als „Bankhaus“ häufig ein größeres Bankgeschäft. In Gesetzen
wird in gleicher Bedeutung bald das eine, bald das andere Wort gebraucht.
So spricht 8 1 des HGB. von „Bankier- und Wechselgeschäften“, $ 2
des Depotgesetzes von „Bank- oder Geldwechslergeschäften‘“, 3 41 des
„Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ von
„B an k geschäften“.
Oft wird der Begriff „Bank“ noch enger, wie wir es in unserer Definition
 getan haben, gefaßt, so z. B. in England; und so wird weiter das Gesetz
vom 14. März 1875, das das deutsche N oten bankwesen regelt, schlechthin
 als Bank gesetz bezeichnet. In beschränktem Sinne wird das Wort
auch gebraucht in dem Ausdruck „bankmäßige Anlage“, d. h. Anlage von
Geldern in der Weise, wie es den N oten banken gestattet ist: Diskontierung
 kurzfristiger Wechsel und Gewährung von Lombarddarlehen.
Anfangs erfüllten die Banken ihre Aufgabe: „Förderung von Handel
und Industrie“ zum größten Teil mit ihrem eigenen Kapital. Ende 1857
hatten. 14 Kreditbanken 216,8 Millionen M Aktienkapital und Reserven,
denen nur 51,3 Millionen M fremde Gelder (Kreditoren und Depositen)
gegenüberstanden. Im Laufe der Jahre hat sich dies Verhältnis erheblich
verschoben: Ende 1872 wiesen 123 Banken bei 984,0 Millionen M Aktienkapital
 und Reserven 518,5 Millionen M Depositen und Kreditoren auf,
und Ende 1912 standen bei 50 Banken, mit einem Aktienkapital von
je mindestens +10 Millionen M, 2678,5. Millionen M Aktienkapital und
711,6 Millionen M Reserven (insgesamt also 3390,1 Millionen: M) 7910

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