1. ertragswirtschaftlicher (kapitalistischer) Bankbetrieb,
2. genossenschaftlicher Bankbetrieb und
3. gemeinwirtschaftlicher (gemeinnütziger) Bankbetrieb.
Die Politik der privaten Banken ist darauf gerichtet, möglichst
hohen Ertrag zu erzielen. Bei den öffentlichen Banken hingegen
tritt das. Gewinnprinzip zurück (oder sollte zurücktreten) gegenüber der
Idee, gemeinnützig zu wirken, vor allem durch die Art der Anlage ihrer
Gelder, Die Kredite, die sie gewähren, liegen. im Interesse des einzelnen
wie der Gesamtwirtschaft. Kreditgewährun g ist also Zweck und
Ziel der öffentlichen Kreditinstitute, Gewinnerzielung durch gewährte
 Kredite dagegen das Streben der privaten Banken, Bei den öffentlichen
 Kreditinstituten tritt das Gewinnstreben zurück zugunsten volkswirtschaftlicher
 Notwendigkeit und Gerechtigkeit, im Interesse der Wirtschaft
 und des Staates. Zumeist besteht das „Prinzip der Kostendeckung“.
Charakteristisches Merkmal der öffentlichen Banken ist weiter, daß sie
im Besitz und unter Leitung öffentlicher Körperschaften stehen.
Private Banken und Bankfirmen sind also um des Erwerbes willen errichtet;
 Ertrag zu erzielen, ist ihr privatwirtschaftlicher Zweck. Wo
immer sich Möglichkeiten zur Gewinnerzielung bieten, nützt sie die Erwerbsunternehmung
 aus. —
Trotz der immer weiterschreitenden Konzentration im Bankwesen war
auch der Privatbankierstand wieder erstarkt, nachdem lange Zeit
die Privatbankfirmen mehr und mehr vom regulären Geschäft zurückgedrängt
 worden waren. So hatte sich durch die Belebung des Effektengeschäftes,
 das teils Anlagegeschäft („Flucht in die Sachwerte‘“), teils
Spekulativer Natur war, weiter durch die Vorschrift hinsichtlich des
Depotzwanges der Kundenkreis' bei Banken und Bankfirmen erheblich
rweitert, Das Devisengeschäft, das sich zur Befriedigung des legitimen
 Bedarfs, noch mehr aber aus spekulativen Zwecken sehr stark ent-Wickelt
 hatte, gab den Privatbankiers ein weites Feld der Betätigung. Die
Aktienbanken, die die ungeheuer angewachsene Zahl der Börsenaufträge
Nicht mehr bewältigen konnten, halfen sich durch zeitweise „Ordersperre“
und waren glücklich über jeden der Konkurrenz erteilten Börsenauftrag.
Bei Finanzierungen großer Unternehmungen, die Riesenkapitalien erfordern,
 wird das Privatbankhaus — abgesehen von einigen sehr kapitalkräftigen
 Firmen — mit den großen Banken, die in der Lage sind, mühelos
 ihre Betriebsmittel durch Vergrößerung des Aktienkapitals und Forcierung
 des Devrvositengeschäfts zu vermehren. nicht in Konkurrenz treten.

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