„Sieht man, wie es wohl allgemein geschieht, für die Mehrzahl unserer Mitgliedsfirmen
 aber sicherlich besonders zutrifft, in dem Effektengeschäft einen der wichtigsten
 Zweige des privaten Bankgewerbes, so können wir das Ergebnis des Jahres 1928
nur als überaus unbefriedigend bezeichnen.
Der Konkurrenzkampf um dieses magere Ergebnis hat an Schärfe gegen das Vorjahr
 nicht verloren. Die Sparkassenverordnung vom 22. März 1928 und die zugehörige
 Kredit-Sicherungsverordnung vom 4. Mai 1928 bedeuten für das private
Bankgewerbe keinen Gewinn an früher verlorenem Boden. Auch die so nachdrücklich
und mit vollster Berechtigung immer wieder durch das Bankgewerbe geforderte Heranziehung
 der Sparkassen zu den gleichen Steuern, die ihm selbst aufgebürdet sind,
ist durch den mit den vorerwähnten Verordnungen geschaffenen Rechtszustand
keineswegs erreicht.“
Im November 1925 ist der Verband Deutscher Privatbankiers in eine
Interessengemeinschaft mit dem Zentralverband des Deutschen Bankund
 Bankiergewerbes getreten.
Andere Zwecke als die Kreditbanken verfolgen die Kreditgenossenschaften.
 Ihr Ziel ist die Förderung der Wirtschaft des Einzelnen;
 sie wollen ihren Mitgliedern dienen, in zweiter Linie erst
verdienen. Ihr Mittel ist ein „gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb“.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften zum
Zwecke der Beschaffung der in Gewerbe und Wirtschaft der
Mitglieder nötigen Geldmittel,
Näher umschrieben ist diese Aufgabe in den Statuten etwa folgendermaßen:
 „Gegenstand der Unternehmung ist, die wirtschaftlichen und geschäftlichen
 Interessen der Genossen durch Gewährung von Darlehen, Diskontierung
 von Wechseln und durch sonstige Hilfsleistungen zu fördern.“
Die Kreditgenossenschaft ist Personalgemein-Schaft!);
 die Betriebs beteiligung tritt in den Vordergrund, Kapitalbeteiligung
 ist nur Mittel zum Zweck. Die Kreditbank
dagegen ist Kapitalgemeinschaft. Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft ist auf Mitglieder beschränkt, soweit es sich um Kreditgewährung
 der Genossenschaft handelt; Spar- und Depositengelder nimmt
die Genossenschaft auch von Nichtmiteliedern an. d.h. sie yiht keinen

A

') Die Mitglieder der Kreditgenossenschaften des Deutschen
Genossenschaftsverbandes setzten sich Ende 1928 wie folgt zusammen:
200 000 Handwerker,
170 000 Landwirte,
150 000 Kaufleute,
290 000 Angestellte und Arbeiter,
110 000 freie Berufe und Baamte.

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