Kredit an Nichtmitglieder, nimmt aber solchen, wenn er ihr angeboten
wird. Die Mitgliedschaft ist leicht zu erwerben, da sie nur sehr geringes
Kapital erfordert. Die Haftung der Mitglieder ersetzt ein großes
eigenes Betriebskapital; dieses kann gering sein, da es nur Betriebskapital
 ist; für die Gläubiger besteht die Garantie hauptsächlich in der
Haftung der Mitglieder.
Im genossenschaftlichen Bankbetrieb setzt sich, wie bei der Aktiengesellschaft,
 das Betriebskapital aus eigenem und fremdem Kapital zusammen.
 Ohne eigenes Kapital kann eine Genossenschaft sich nicht entwickeln.
 Das Genossenschaftsgesetz kennt den Begriff „eigenes Kapital“
nicht, sondern nur seine Bestandteile:
1. Stammkapital: Geschäftsanteile (Nennwert) und
Geschäftsguthaben (durch Einzahlungen und gegebenenfalls
durch Dividendengutschriften effektiv gebildetes Stammkapital),
2. Zusatzkapital: Reservefonds und „sonstiges Vermögen“.
Unter Geschäftsanteil versteht das Genossenschaftsgesetz den
statutarisch bestimmten Betrag, bis zu dem sich ein Genossenschaftsmitglied
 mit Einlagen bei der Genossenschaft beteiligen kann. Der Geschäftsanteil
 wird üblicherweise in kleinen Monatsraten gezahlt. Die auf
den Geschäftsanteil geleisteten bzw. gutgeschriebenen Beträge — die Dividenden
 werden erst dann barausbezahlt, wenn der Anteil vollgezahlt
 ist — sind die Geschäftsguthaben, die auch den Maßstab
für Verteilung der Dividende bilden.
Durch Rücklagen aus dem Reingewinn wird ein Reservefonds
gebildet, der bestimmt ist zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden
 Verlustes und zur Stärkung des eigenen Vereinsvermögens. In den
Reservefonds kommen auch die Eintrittsgelder, die die neu eintretenden
Mitglieder zu zahlen haben, gewissermaßen als Entgelt für die Leistungen,
die vor ihrem Eintritt das Fundament der Genossenschaft gebildet haben.
Zweck der Genossenschaft ist nicht, wie wir gesehen haben, hohen
Kapitalgewinn (Dividende) zu erzielen, sondern den eigenen Betrieb
wirtschaftlicher zu gestalten oder zu erweitern. Die Mittel, die die Genossenschaften
 benötigen, um ihren Mitgliedern Kredit — es ist kurzfristiger
 Betriebskredit — zu gewähren, werden zum größten Teil von den
Mitgliedern selbst aufgebracht. Diese sind hier, im Gegensatz zur Aktienbank,
 wo dies nur vereinzelt vorkommt, gleichzeitig Geschäftsfreunde,
dA. h. aus Geschäften mit ihnen wird der Gewinn der Genossenschaft erzielt.
 Da aber Gewinnerzielung nicht Hauptzweck ist, gestaltet sich die

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