Verlusten zu bewahren, Passiv- und Aktivkredite von etwa gleicher Natur
sein; da aber erfahrungsgemäß auch in schwierigen Zeiten niemals die
gesamten Einlagen auf einmal oder innerhalb kurzer Fristen abgefordert
werden, kann es nicht als unsolide gelten, wenn die Sparkassen einen
erheblichen Prozentsatz ihrer Gelder langfristig, in Hypotheken, anlegen.
 Auch dem Kommunalkredit haben sich die Sparkassen zugewendet,
 um ihre Gelder gut verzinslich unterzubringen. Nicht unerheblich
 sind auch die Beträge, die sie den kommunalen Giroverbänden
zur Verfügung stellen. Die Anlage in Inhaberpapieren bietet in
kritischen Zeiten insofern einen Rückhalt, als die Papiere beliehen oder
verkauft werden können, erheblich ist aber das Risiko der Kursverluste.
Anlage in Wechseln (Privatdiskonten) kommt nur für die großen
Sparkassen und naturgemäß nur für einen kleinen Prozentsatz der Mittel
in Betracht. Einer ausgedehnten Entwicklung des Personalkredits steht
die Schwierigkeit der Prüfung der Unterlagen und weiter auch die Gefahr
 des Mißbrauchs durch persönliche Beziehungen entgegen.
Die Sparkassen, die mit ihrem hohen Einlagebestand zu einem wichtigen
 Faktor des Wirtschaftslebens geworden waren, schlossen sich zu
Sparkassenverbänden zusammen; und diese ihrerseits vereinigten sich
1884 zum „Deutschen Sparkassenverband“, einer losen, lediglich ideelle
Zwecke erstrebenden Vereinigung.
Die Sparkassen wenden sich heute nicht mehr, wie früher, an die untersten
 Kreise der Bevölkerung — nach dem Preußischen Sparkassenreglement
 vom 12. Dezember 1838 sollte „die Einrichtung hauptsächlich auf
das Bedürfnis der ärmeren Klassen, denen Gelegenheit zur Anlegung
kleiner Ersparnisse gegeben werden soll, berechnet sein“ —, sondern sie
erstreben auch den Geschäftsverkehr mit Gewerbetreibenden, Kaufleuten
usw. Der Sparkassenverkehr genügt ihnen nicht mehr; sie wollen, wie die
Banken, auch andere bankmäßige Geschäfte betreiben. Kredite haben die
Sparkassen ja immer schon gewährt; und in dem Erlaß des Preußischen
Ministers des Innern vom Jahre 1856 wird von den Sparkassen direkt
gefordert, sie sollen durch Kreditgewährung „Existenzen erhalten, welche
SONSt, wenn nicht geradehin zerstört. doch wesentlich gefährdet werden
möchten“,
Das Scheckgesetz vom 11. März 1908 schuf die Grundlage für die passive
 Scheckfähigkeit der Sparkassen und damit Raum für neue Zahlungsformen.
 So wurde das Jahr 1908 entscheidend für die
WeitereEntwieklune der Sparkassen. Die Sparkasse führt

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