sich, infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Art der Kapitalanlage, prozentual
 nur unwesentlich in die Höhe schrauben, und bei Herabsetzung
des Zinsfußes für Kapitaleinlagen mußte mit den Verhältnissen der Konkurrenz,
 insbesondere der der Banken und Bankfirmen, gerechnet werden.
Da die Sparkassen den Kommunen die dringend benötigten Einnahmen
nicht brachten, so errichteten gegen Ende des Weltkrieges — älteren
Datums sind die Stadtbanken in Breslau und in Chemnitz — eine Anzahl
 Städte und Kreise, oft in Anlehnung an die bestehende Sparkasse,
Stadt- (Kommunal-) bzw. Kreisbanken. Sie betrieben bankmäßige
 Geschäfte, die den Sparkassen damals noch untersagt waren.
In dem Erlaß des preußischen Ministeriums des Innern vom 15. April 1921 wird
ein Bedürfnis hierfür anerkannt, „wenn besondere Verhältnisse einen von der Sparkassenverwaltung
 unabhängigen Bankbetrieb bedingen oder ihre Errichtung für
Wünschenswert gilt, etwa auch deshalb, weil keine öffentliche Sparkasse der Gemeinde
 oder des Gemeindeverbandes vorhanden ist“.
Als Gründe für die Notwendigkeit, Stadt- und Kreisbanken ins Leben
zu rufen, werden angeführt:
1. Schaffung neuer Einnahmequellen für die Kommune oder den Kreis,
2. Schaffung billiger Kreditauellen für Handwerker, Kleingewerbetreibende
 usw.,
3. Verhütung der Vertrustung des Bankwesens, die die Kreditbedürfnisse
 der Kommunen bedrohe,
Stadt- und Kreisbanken sind Erwerbsgesellschaften; daher können sie
den Kreis ihrer Betätigung weiter ziehen als die gemeinnützigen Unternehmungen,
 die Sparkassen, und sie tun es auch. Im übrigen arbeiten
sie in engster Verbindung mit den Sparkassen; in den leitenden Stellen
besteht oft Personalunion. Zum Teil sind diese neugegründeten Banken
 selbständige Abteilungen von Sparkassen, zum Teil werden sie in
Privatwirtschaftlicher Form als Aktiengesellschaften oder G. m. b. H. betrieben.
 Im Februar 1921 haben sich die Stadt- und Kreisbanken, die
wegen ihrer bankmäßigen Geschäfte von verschiedenen Seiten angegrif£ffen
 wurden (insbesondere wiesen die Vertretungen der Banken und Bankiers
 auf die Gefahren hin, die aus derartigen Bankbetrieben den Ge-Meinden
 erwachsen können), zum „Deutschen Verband der kommunalen
Banken“ zusammengeschlossen. Ihre Zahl betrug im Sommer 1929 38.
Im Geschäftsbericht für 1928 wird gesagt: „Die Entwicklung ihres Ge-Schäftsbetriebes
 bewegt sich unverkennbar in der Richtung einer Sb
Schreitenden Angleichung an die Bankabteilungen der Sparkassen.

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