Die Mittel der preußischen Sparkassen waren am 30. April 1929 wie
folgt angelegt:

30. 4. 1929 Zuwachs seit
in Mill. RM Ende 1928
Kasse ı . . 67,4 25,4
Wechsel und Schecks . . . . + + 233,38 + 37,9
Guthaben bei anderen Geldanstalten . . 1004,2 +155,1
Eigene Wertpapiere . . . . 961,1 +178,0
Kurzfristige Darlehen . . . . + ++ + 1479,9 + 29,1
Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften 629,5 + 28,6
Langfristige Hypothekendarlehen . . . . 1925,7 + 188,0
Seit Jahresbeginn ist hiernach der Hauptteil der Sparkassengelder dem langfristigen
 Hypothekengeschäft zugeflossen. Insgesamt haben die preußischen Sparkassen
 nach dem Stand von Ende April 1929 1519,2 Millionen RM städtische und
406,5 Millionen RM ländliche Hypotheken gegeben. Der Bestand an Hypotheken
betrug 399%9 der Spareinlagen. Von dem Wertpapierbestand entfielen 46 %9 auf
Reichs- und Staats-, 54 %/o auf sonstige mündelsichere Papiere.
Wie Städte, Kreise und Provinzen, so sind auch die Länder zur Gründung
 eigener Bankinstitute übergegangen oder haben bestehende Institute
 weiter ausgebaut. Auch hierbei haben sich naturgemäß Hemmungen
veltend gemacht. So erhoben z. B. die sächsischen Handelskammern lebhaften
 Einspruch, als der Freistaat Sachsen seine Lotterie-Darlehnskasse
in eine Staatsbank umwandelte, wodurch sächsische Banken und
Bankfirmen naturgemäß eine Anzahl Kunden verlieren mußten.

3, Bankbetriebe des öffentlichen Rechts (öffentliche Kreditinstitute),


Die öffentlichen Kreditinstitute sind ihrer Rechts form nach!):
a) öffentlich-rechtliche Kreditinstitute: öffentliche Verbände
haben sie in öffentlich-rechtlicher Form errichtet;
b) halböffentliche Kreditinstitute: das Gesellschaftskapital
stammt gänzlich oder zum größten Teil von öffentlichen Verbänden
oder öffentlichen Wirtschaftsbetrieben; die Unternehmungsform ist
privat-rechtlich;
2) privat-rechtliche Kreditinstitute mit öffentlicher Betriebsweise:
 das Gesellschaftskapital stammt von Privaten; als öffentliche
Kreditinstitute sind sie aber nach Art ihrer Tätigkeit zu betrachten.

1) 8. a. Kurt Siebert, Die Verbandsbildung im öffentlichen Bankwesen. In
der Bankwissenschaft, VI, 2,

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