In allen Fällen muß durch Vorlage von Orderbestätigungen, Rechnungen,
 Lieferungsverträgen usw. der Nachweis erbracht werden, daß die erwähnten
 Voraussetzungen gegeben sind. Die Kreditgewährung soll nicht
beschränkt bleiben auf Fälle, in denen der Import zum Zwecke einer
Wiederausfuhr finanziert werden soll, sondern kommt auch dann in Betracht,
 wenn rein inländische Waren gegen deutsche Währung für den
Export erworben oder hergestellt werden. Dem eingereichten Wechsel
darf jedoch kein Einfuhrgeschäft zugrunde liegen, das der Förderung des
inländischen Verbrauchers dient. Anträge auf Gewährung
von. Diskontkrediten sind durch Vermittlung der für den Antragsteller
zuständigen Reichsbankanstalt an die Deutsche Golddiskontbank zu
richten.

Die Wechsel brauchen, im Gegensatz zu den Bestimmungen der Reichsbank,
 nur 2 Unterschriften zu tragen, und die Laufzeit darf 6. in besonderen
 Fällen sogar 9 Monate betragen,
Der Gesamtbestand der bei der Golddiskontbank laufenden Exportkredite
ist zurückgegangen.
AnGolddiskontbank-Wechseln waren am 1. Januar 1928 im Bestande
der Reichsbank . . . ‚ . 17,93 Millionen RM,
angekauft wurden für . . 59,89 » »
77,82 Millionen RM
. 6211 „

und verwertet für .

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so daß am 81. Dezember 1928 Golddiskontbank-Wechsel im
Werte von. + 0.000000 HH 10,71 Millionen RM
im Bestand der Reichsbank verblieben.
Neben dem Diskontgeschäft betreibt die Golddiskontbank auch andere
Kreditgeschäfte im Interesse einer günstigen Beeinflussung der deutschen
Handelsbilanz. 1926 schloß sie mit der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt
 ein Abkommen zwecks Zuführung größerer Kredite an die
deutsche Landwirtschaft gegen Hereinnahme hypothekarisch gedeckter
Schuldverschreibungen.
Die Golddiskontbank ist Tochterinstitut (tatsächlich sogar nur eine
Abteilung) der Deutschen Reichsbank. Ihre Geschäfte werden von der
Reichsbank geführt, und durch die Golddiskontbank führt die Reichsbank
Aktiv- und Passivgeschäfte aus, die ihr selbst durch das Bankgesetz nicht
gestattet sind: Akzeptierung von Wechseln, Annahme verzinslicher Depositen,
 Kauf von Effekten für eigene Rechnung zur dauernden Kapitalanlage.
 Den Vorstand bilden 4 Mitglieder des Reichsbankdirektoriums.

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