2. Die Bestellung eines Treuhänders für die Einzelobligationen und die
Industriebonds, der von der Reparationskommission zu ernennen ist.
Die Bank, die innerhalb einer Frist von 1 Monat vom 1. September
1924 ab errichtet werden mußte, ist unter dem Namen „Bank für deutsche
Industrieobligationen“ mit einem Kapital von 10 Millionen Goldmark am
30, September 1924 in Berlin gegründet worden, und zwar durch 16 Industrieunternehmungen
 und 18 Banken.
Die Bank für deutsche Industrieobligationen ist eine Zwischenstelle,
eine Mittlerin zwischen den belasteten Unternehmern
und dem von der Reparationskommission ernannten
Treuhänder, Auf Grundlage der ausgestellten Einzelobligationen der
Unternehmer fertigt sie eigene Papiere, sog. Industriebonds aus,
um mit Hilfe dieses einheitlichen Papieres die 5-Milliarden-Industriebelastung
 zu mobilisieren. Von diesen Industriebonds in Höhe
von 5 Milliarden Goldmark sind dem Treuhänder 4'/, Milliarden Goldmark
 ausgehändigt worden, während die restlichen %/, Milliarden zum
späteren Umtausch gegen veräußerliche Einzelobligationen in den Depots
 der Bank verblieben. Den Belasteten steht es frei, sich durch Rückkauf
 der Industriebonds von ihrer Schuld zu befreien.
Für die Umlegung der Leistungen der Industrie usw. sind
der Bank die Finanzämter des gesamten Reichsgebietes (ihre Zahl
beträgt rund 1000) zur Verfügung gestellt.
Die Geschäfte der Bank sind mannigfacher Art, Zum Teil sind sie
bankmäßiger Natur, zum Teil tragen sie behördlichen Charakter, $ 24 des
Belastungsgesetzes sagt: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausgabe
der Industriebonds, die Regelung ihres Zinsen- und Tilgungsdienstes, die
Entgegennahme, Verwahrung und Verwaltung der als Sicherheit dienenden
 Einzelobligationen der Unternehmer, sowie alle hiermit zusammenhängenden
 und dadurch veranlaßten Geschäfte.
Von dem 10 Millionen Goldmark betragenden Stammkapital der Bank
sind 50 % eingezahlt. Die Aktien befinden sich im Besitz von deutschen
 Industrie- und Bankunternehmungen. International zusammengesetzt
 ist dagegen der Aufsichtsrat. Er besteht einschließlich des
Präsidenten aus 15 Mitgliedern, von denen 4 von den nichtdeutschen Mi
gliedern des Generalrates der Reichsbank, 8 von der Repko (Reparat1onskommission)
 und 7 von der Reichsregierung (davon 4 aus den Kreisen der
belasteten Unternehmer und Aktionäre) ernannt werden. . -
Als Gewinn darf nicht mehr als 6% des eingezahlten Aktienkapitals

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