zur Verteilung gelangen, Nach Tilgung aller Industriebonds erfolgt Liquidation
 der Bank; der sich hierbei ergebende Gewinn fällt ans
Deutsche Reich.

7. Die Girozentralen,
Eine rasche Entwicklung in der Nachkriegszeit nahmen die kommunalen
 Giroorganisationen. Die von Provinzen, Kreisen und.Gemeinden
ins Leben gerufenen Bankanstalten, sowie rund 3000 Sparkassen mit
5000 Zweigstellen haben in der „Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank“
 in Berlin ihre Zentrale.
Die erste Verbandsgründung erfolgte 1909 im damaligen Königreich
Sachsen: Die dortigen Kommunalverbände und Sparkassen schlossen sich
zu einem Giroverband zusammen, und dieser errichtete eine eigene Geldanstalt
 als Girozentrale, die Geldausgleichsstelle für die angeschlossenen
kommunalen Verbände wurde. 1911 bildete ‘sich in Preußen der erste
Giroverband, und zwar in der Provinz Pommern, 1912 wurden in Schlesien,
 1913 in Hannover, 1914 in Brandenburg, 1915 für die Provinz
Sachsen, Thüringen und Anhalt und 1916 in Ost- und Westpreußen
Giroverbände begründet. In Bayern wurden 1914, in Württemberg und
Baden 1916, in Hessen 1921 Giroverbände auf öffentlich-rechtlicher
Grundlage begründet. Insgesamt bestanden im Frühjahr 1929, einschließlich
 der angeschlossenen Landesbanken (s. S. 55 ff.) 20 Girozentralen. Die
Gründung des Giroverbandes war erst möglich auf Grund des Zweckverbandgesetzes
 vom 19. August 1911, das den Zusammenschluß von Kommunen
 zur Erfüllung kommunaler Aufgaben gestattete*). Jeder Giroverband
 hat als Bankanstalt eine Giro-Zentrale. -
Ende 1916 erfolgte unter Mitwirkung der damals bestehenden 11 Giroverbände
 die Gründung einer Dachorganisation, des Deutschen Zentral-Giroverbandes.
 1918 wird als Spitzenorganisation der Banken
 die Deutsche Girozentrale in Berlin geschaffen. Als diese

1) Kommunen und kleinere Kommunalverbände haben sich zu Sparkassen- und
Giroverbänden zusammengeschlossen. Diese wieder haben sich zum Deutschen Sparkassen-
 und Giroverband. vereinigt. Diesem Verband der Gewährsträger steht gegenüber:
 der Verband der Kreditinstitute dieser Gewährsträger, Seine unterste
Instanz sind die von Kommunen und Kommunalverbänden errichteten Sparkassen
und Kommunalbanken. Die Zwischeninstanz bilden die von den Sparkassen und
Giroverbänden errichteten Girozentralen, die Gemeinschaftsbanken und die 4 westdeutschen
 Landesbanken. Die Spitze bildet‘ die vom Deutschen Sparkassen- und
Giroverband errichtete Deutsche Girozentrale.

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