kurrenten der auf Erwerb gerichteten (privatkapitalistischen) Banken.
Entsprechend ihrem öffentlich-rechtlichen Charakter und ihrer Zweckbestimmung,
 gemeinnützigen Interessen zu dienen, müssen sich
die Girozentralen von allen Geschäften. mit denen größeres Risiko verknüpft
 ist, fernhalten,
Die Girozentrale (in Berlin) ist
das Vermittlungsamt für den Verkehr von Ort zu Ort in der Provinz
 und darüber hinaus nach den Gebieten der anderen Provinzzentralen,

las Sammel- und Ausgleichbecken für die kurzfristigen Bestände
aller Spar- und Girokassen der Provinz. Sie ist die Bank für alle
Bedürfnisse der Sparkassen und ihrer Gemeinden.
Die Erkenntnis, daß Einigkeit stark mache, führte 1924 zum Zusammenschluß:
 der Deutsche Sparkassenverband, der Deutsche Zentralgiroverband
 und der Deutsche Verband der kommunalen Banken verbanden sich
zum Deutschen Sparkassen-und Giroverband. Die Giroverbände
 werden zu Sparkassen- und Giroverbänden erweitert.
 Im Namen des Spitzeninstituts „Deutsche Girozentrale — Deutsche
Kommunalbank“ kommt zum Ausdruck, daß die deutsche Giroorganisation
 gleichzeitig Zusammenfassung der Sparkassen und der kommunalen
Finanzverwaltung ist. — Sparkassen und regionale Verbände ordnen sich
zur besseren Erreichung ihrer Aufgaben in den Zentralverband ein. Das
Schwergewicht liegt aber bei der Einzelkasse und dem
regionalen Verbande.

IL Staatsbanken und Landesbanken.

l. Die Preußische Staatsbank (Seehandlung) ').

Neben den genannten Banken, die mehr oder weniger eng mit dem
Reich verbunden sind, bestehen noch zahlreiche Staats banken. Sie
sind Bankanstalten öffentlichen Rechts mit selbständiger Rechtsfähigkeit

1) Schrader, Geschichte der Kgl. Seehandlung. Berlin 1911. Die Preußische
Staatsbank (Seehandlung) 1772—1922. (Jubiläumsschrift.) Berlin 1922. G. Hei:
Nnicke, Die Preußische Staatsbank seit der Währungsstabilisierung. Berlin 1928
P. Krech, Die Preußische Staatsbank im „Buch des Kaufmanns“, 7. Aufl., I. Bd.
S. 196, Georg Obst, Die Königliche Sechandlung in Vergangenheit und Gegen
wart. in der „Zeitschrift für Handelswissenschaft nnd Handelspraxis“. IL 6.

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