und eigenem Vermögen. Sie haben im allgemeinen die Aufgabe, die Interessen.
 ihres Landes auf dem Kapital- und Geldmarkt wahrzunehmen und
für ihn alle oder einen großen Teil der Geschäfte durchzuführen, bei
denen die Mitwirkung einer Bank zweckmäßig erscheint. Der Geschäftskreis
 der Staatsbanken ist durch Gesetz und Statut scharf umrissen. Insbesondere
 sollen die Staatsbanken dem Staat bei Erledigung seiner Kassen-
 und Anleihegeschäfte dienlich sein.
Die Emissionstätigkeit der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten dient
dem Zweck, den Bedarf an langfristigen Krediten für die staatliche und
kommunale Finanzwirtschaft, sowie für. die hypothekarischen Ausleihungen
 zu befriedigen.
Das bedeutendste Staatsinstitut ist die Preußische Staatsbank
 — allgemein noch unter dem Namen Seehandlung bekannt —,
die einen großen. Einfluß auf den Berliner Geldmarkt ausgeübt hat und
auch heute noch ausübt. ;
Durch Privileg vom 14. Oktober 1772 wurde, 7 Jahre nach Entstehung
der Königlichen Giro- und Lehnbank, von Friedrich dem Großen die. Seehandlungs-Sozietät
 gegründet. Ihre Aufgabe sollte sein, „Seeschiffahrt
unter preußischer Flagge zu treiben und die Häfen von Spanien und alle
anderen Plätze zu besuchen, wo sie vernünftige und sichere Aussichten
zu einem tüchtigen Gewinn von Ein- und Ausfuhren finden möchte“; sie
sollte dazu beitragen, „Wohl und Wohlstand der Untertanen zu heben“,
Das Kapital der Seehandlung betrug 1200 000 Taler und war eingeteilt
in 2400 Aktien zu 500 Taler, von denen der König 2100 Aktien selbst
übernahm; nur 300 konnten an Privatpersonen begeben werden, Vor Verteilung
 der aus den Geschäften der Anstalt sich ergebenden „Profite“
wurde ein bestimmter Zinssatz von 10 % versprochen. Die Aktionäre hatten
 keinerlei Stimmrecht. Die Gesellschaft besaß das Monopol, von dem
Auslande (Spanien, England, Frankreich usw.) ‚Salz anzukaufen, und
gyenoß viele Vergünstigungen, wie z. B. Zollfreiheit. Durch Betrügereien
ihres Präsidenten von Görne kam die Seehandlung aber bald in eine
mißliche Lage.
Im Jahre 1810 tauschte der Staat die Aktien und die wenige Jahre vorher
ausgegebenen „Seehandlungsobligationen“ in 4proz. Staatsschuldscheine
um und verwandelte damit die Anstalt in ein reines Staatsinstitut.
 1820 fand eine völlige Reorganisierung der „Generaldirektion der
Seehandlungssozietät“ statt, Sie widmete sich in Zukunft in höherem
Maße dem Geld-, Wechsel- und Effektengeschäft und besorgte die Finanz-