operationen des Staates und der Kommunen (Unterbringung von Staatsund
 Stadtanleihen); sie beteiligte sich am Bau von Eisenbahnen und
Chausseen, gab Vorschüsse an Gewerbtreibende und begründete selbst
eine Anzahl industrieller Gesellschaften.
Der Charakter als Bankinstitut des Preußischen Staates
 tritt in der Folgezeit mehr und mehr hervor; als solches wurde sie
auch Führerin des „Preußenkonsortiums“. Sie pflegt ferner den Depositenverkehr
 und betreibt die meisten Zweige des regulären Bankgeschäfts.
Im nationalen Interesse hat sie sich an der Gründung der Ostbank für
Handel und Gewerbe und an der Deutsch-Asiatischen Bank beteiligt. Um
ihr zu ermöglichen, sich größeren Aufgaben zu widmen, wurde das Grundkapital
 1904 auf 99,4 Millionen M erhöht. Ihr Name wurde in „Königliche
 Seehandlung (Preußische Staatsbank)“ und 1918 in „Preußische
Staatsbank (Seehandlung)“ umgewandelt.
Die 1917 beantragte Kapitalserhöhung auf 160 Millionen M sei geboten, heißt es in
der Begründung, „zum Ausgleich für die eingetretene Kräfteverschiebung gegenüber
den größeren Privatbanken, damit die Seehandlung nicht auf den Stand einer mittleren
 Provinzbank herabsinke, vielmehr eine ebenbürtige Stellung auf
dem Geldmarkte behaupte und die staatlichen Interessen dort zu wahren vermöge,
 und damit die Großbanken selbst ihre geschäftliche Stellung anerkennen und
in ihr einen begehrenswerten Teilhaber bei den Geschäften des gemeinschaftlichen
 Interessenkreises erblicken‘“. 1922 erfolgte im Hinblick auf die Geldentwertung
 eine weitere Kapitalerhöhung auf 560 Millionen M. Nach der Goldmark-Umstellung
 betrug das Grundkapital nur noch 10 Millionen RM.
In der Bilanz für 1925 mußten 28,8 Millionen RM auf uneinbringliche und
zweifelhafte Forderungen (leichtfertige Kreditgewährung an Barmat, Kutisker usw.)
abgeschrieben werden.
Das die Verfassung der Staatsbank neu regelnde Statut vom 11. März
1926 enthält als wesentliche Neuerung den Übergang vom bürokratischen
(Präsidial-) zum Kollegialsystem. Der Geschäftszweck wird
nunmehr wie folgt umrissen:
„Die Staatsbank hat die Aufgabe, die Interessen des Preußischen Staates auf dem
Kapital- und Geldmarkte wahrzunehmen, sie hat für ihn alle Geschäfte durchzuführen,
 bei denen die Mitwirkung einer Bank zweckmäßig ist und die Staatsverwaltung
 in allen einschlägigen Fragen zu unterstützen und zu beraten. Zur Erfüllung
dieser Aufgabe hat sie enge geschäftliche Beziehungen zur Wirtschaft, insbesondere
zu den Banken, zu unterhalten. Sie soll bei ihren Geschäften den allgemeinen wirtschaftlichen
 Belangen Rechnung tragen und ihre Gelder, sobald sie nicht alsbald für
öffentliche Zwecke gebraucht werden, der Wirtschaft zuführen. ; Unbeschadet des
Erfordernisses, nach kaufmännischen Grundsätzen zu verfahren, darf die Erzielung
von Gewinnen nicht Hauntzweck des Geschäftsbetriebes sein.“