kammer, sondern werden durch eine von der Aufsichtsbehörde nach Anhörung
 der Oberrechnungskammer und des Ausschusses zu bestimmenden
Revisionsgesellschaft geprüft. Auch ein Haushalts plan wird
nicht mehr aufgestellt.
Eine Anstellung im Beamtenverhältnis findet auf Grund des
Gesetzes vom 28, April 1928 nicht mehr statt; Beamte werden nur noch
auf Privatdienstvertrag angestellt.
Organe sind das achtgliedrige Direktorium und der Ausschu ß,
der aus dem Präsidenten der Kasse und den von den Inhabern der Stammeinlagen
 ernannten oder gewählten Mitgliedern besteht. Dem Ausschuß,
der sich unter Vorsitz des Präsidenten der Anstalt wenigstens einmal
Jährlich versammelt, und auch sonst nach Bedarf berufen werden kann,
ist Kenntnis von dem gesamten Stand der Geschäfte zu geben; er ist
gzutachtlich zu hören über die Grundsätze für die Kreditgewährung, über
die Höhe des Zinsfußes, Sicherheitsleistungen usw.
Gewinne der Bank: Die Verzinsung des vom Staate überlassenen Grundkapitals
 war nur gering. Für 1926 wurden auf die Vermögenseinlagen des Staates
und der Zentralkassen 6 %9 Dividende ausgeschüttet. Für die Jahre 1927 und 1928
wurde ein Gewinn nicht verteilt.
Die Geschäftsverbindungen der Bank erstreckten sich am Schlusse des Geschäftsjahres
 1926 (für die späteren Jahre sind diesbezügliche Angaben nicht mehr erfolgt)
auf: 72 Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
 9 landschaftliche (ritterschaftliche) Darlehnskassen und 34 von
Provinzen (Landesgemeindeverbänden) errichtete öffentlich-rechtliche Kreditanstalten,
 6 Unternehmen, an denen staafliche Mittel beteiligt sind, 262 öffentliche Kassen
(Spar- und Kommunalkassen), 806 Depositenkunden und 286 Einleger von Mündelund
 Spargeld sowie Hinterlegungen.
In der Bilanz für 1928 erscheinen Wechsel mit 459,9, Forderungen mit 305,5,
Kundenguthaben und Einlagen mit 180,5 Millionen RM.
Die Finanzierung der Aktivgeschäfte erfolgte Ende 1928:
durch Rediskontierungen zu 20 %9
Darlehnsaufnahme zu 43,2 9/5
Einlagen zu 19% 0
Eigenkapital zu 17,8 9/9.

3. Die Bayerische Staatsbank33.

Wenige Jahre nach der Preußischen Staatsbank wurde, im Jahre 1780,
als fürstliche Hofbank des Markgrafen Karl Alexander zu Brandenburg-Literatur:

 H. Limburg, Die Königliche Bank zu Nürnberg in ihrer Entwicklung
 1870-—1900. Leipzig 1908.

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