Ansbach-Bayreuth, ein Bankinstitut in Ansbach gegründet. Als die Fürstentümer
 Ansbach-Bayreuth 1792 an Preußen fielen, ging auch die Bank
an die preußische Krone über und erhielt den Namen „Königlich
PreußischeBankin Franken“; 1795 wurde ihr Sitz nach Fürth
verlegt und in Ansbach ein Zweigbüro errichtet, Bei der im dahre
1806 erfolgten Abtretung der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth an die
Krone Bayerns ging die Bank wieder in den Besitz Bayerns über und ihr
Sitz wurde nach Nürnberg verlegt. Sie erhielt jetzt den Namen „Königlich
 Bayerische Bank“.
1918 wurde die Firma der Bank in Bayerische Staatsbank umgewandelt,
 und 1920 erfolgte die Verlegung des Sitzes nach München.
Die Bayerische Staatsbank ist eine unter Aufsicht und oberster Leitung
des Staatsministerums der Finanzen stehende Staatsanstalt mit
kaufmännischer Geschäftsführung. Der Staat leistet für
die Bank volle Gewähr. Sie ist Depositen- und Kreditbank. Als Staatsanstalt
 hat sie.die Aufgabe, innerhalb ihres Wirkungskreises Handel, Industrie,
 Gewerbe und Landwirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Zu
ihrem Wirkungskreise gehören insbesondere:
Übernahme und Nutzbarmachung der von den Gerichten, Behörden und öffentlichen
 Kassen überlassenen Gelder;
Besorgung des gerichtlichen Hinterlegungswesens;
Vermittlung des Geldverkehrs für Staats-, Reichs- und andere öffentliche Kassen
unter sich und mit Privaten;
Besorgung der Kassengeschäfte der Versicherungskammer;
Beteiligung an der Ausgabe von Anleihen des Staates, des Reichs und der bayerischen
 Gemeinden;
Annahme verzinslicher und unverzinslicher Gelder gegen Ausstellung von Schuldscheinen
 und in laufender Rechnung;
An- und Verkauf von Wechseln. wechselmäßigen Handelspapieren sowie von fremden
 Geldsorten;
Gewährung zinsbarer Darlehen auf Zeit gegen bewegliche Pfänder (Lombardverkehr);

Gewährung von Krediten in laufender Rechnung (Kontokorrent) oder in anderer
Kreditform sowie Übernahme von Bürgschaften und Ausstellung von Kreditbriefen
gegen bankmäßige Deckung;
An- und Verkauf von Wertpapieren; .
Besorgung des Kommissionsgeschäftes, insbesondere die Einlösung von Zinsscheinen
 sowie von verlosten und gekündigten Wertpapieren; die Vermittlung der
Einträge in das bayerische Staatsschuldbuch und in das Schuldbuch des Deutschen
 Reichs;
Aufbewahrung, Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, Hypotheken- und
sonstigen Urkunden.