Das Bankdirektorium ist eine dem Staatsministerium der Finanzen unmittelbar
 untergeordnete Verwaltungsstelle mit Kollegialverfassung. Es
besteht aus dem Staatsbankpräsidenten und „der erforderlichen Zahl von
rechtskundigen und kaufmännischen Beamten“.
Der Reingewinn soll nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt werden.
 25% des Reingewinns sollen zur Verstärkung des Grundkapitals und
des Reservefonds Verwendung finden (*/,, werden dem Grundkapital, Aus
dem Reservefonds zugeführt), während 75 % in die Staatskasse fließen.
Zur Überwachung der Geschäftsführung der Bank bestellt das Finanzministerium
 einen ihm untergeordneten Kommissar, dessen Beziehungen
zur Bank von diesem Ministerium geregelt werden.
Ein Geschäftsbericht wird einmal jährlich vom Direktorium dem Finanzministerium
 erstattet und von diesem den Mitgliedern des Landtags
zugestellt.

Die Bank hat ihren Hauptsitz in München und Niederlassungen in Amberg, Ansbach,
 Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof,
Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen a. Rh., Nürnberg,
Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt, Straubing und Würzburg.
Am 81. Dezember 1928 betrugen: Grundkapital 26,83, Reserven 8,62, Kreditoren
387 Millionen RM. Schecks und Wechsel 116,9, Debitoren 222,3, Dauernd-Beteilizungen
 9,2 Millionen RM.

4. Die Sächsische Staatsbank.

Die Sächsische Staatsbank in Dresden ist aus der Lotteriedarlehnskasse
in Leipzig hervorgegangen, indem deren Geschäftskreis 1917 auf die
wesentlichen Bankgeschäfte ausgedehnt wurde. Seit Oktober 1919 unter
fachmännischer Leitung, nahm die Bank eine gedeihliche Entwicklung.
Durch das Staatsbankgesetz vom 25. Juni 1921 erhielt sie eine eigene
Rechtsform und wurde damit zugleich aus den etatrechtlichen Fesseln des
Staatsbetriebes befreit. Sie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts
unter der Gewähr des sächsischen Staates. Dieser haftet für die Verbindlichkeiten
 der Bank, die nicht eine Verwaltungsorganisation sondern ein
Wirtschaftsbetrieb sein will, der diejenigen Einrichtungen privater Wirtschaftsführung
 nutzbar machen soll. die das Sicherheitsinteresse bei einer
Staatsanstalt gestattet.

Die Bank hat ihren Sitz in Dresden und Niederlassungen in Leipzig,
Chemnitz und Zwickau, Weiter ist sie in verschiedenen Landesteilen ver-;9

