6. DieBraunschweigische Staatsbank.

Zweck der Braunschweigischen Staatsbank ist, „verfügbare Gelder für
den Real-, Personal- und öffentlichen Kredit nutzbar zu machen und in
den Formen des Bankgeschäftes jedermann Gelegenheit zur sicheren Belegung,
 Verwahrung und Verwaltung seines Vermögens zu geben“. Sie
treibt alle wesentlichen Bankgeschäfte und im Rahmen des Staatsbankgesetzes
 vom 20. Dezember 1919 den Real-, Personal- und öffentlichen
Kredit.
Da die Bank unmittelbar aus der 1765 gegründeten Leihhaus-An-Stalt
 hervorgegangen ist, ist sie die älteste deutsche Staatsbank und das
älteste deutsche Bodenkreditinstitut.
Die Staatsbank wird verwaltet
1. durch das Direktorium (Finanzpräsident und 2 Oberfinanzräte);

3. durch den Verwaltungsrat, der sich aus dem Vorsitzenden
des Aufsichtsrats (der den Vorsitz führt), 5 weiteren, vom Aufsichtsrat
 gewählten Mitgliedern und den Mitgliedern des Direktoriums
zusammensetzt, und
durch den Aufsichtsrat (26, auf die Dauer von je 3 Jahren gewählte
 Mitglieder),
Aus der Bilanz vom 31. Dezember 1928: Grundvermögen 2,5, Reserven 0,72,
Pfandbriefe 26,8, Gläubiger 95, Kasse 4,3, Wechsel 11,9, Guthaben bei Banken 36,
Hypotheken 40,3, Hypotheken-Aufwertungsmasse 8,9, Goldkommunaldarlehen 12,4,
Schuldner 39,2, Beteiligungen 2, Grundstücke 1,4 Millionen RM.
Etwa 82 0/9 des gesamten langfristigen und kurzfristigen Kreditgeschäfts
entfallen auf das Hypothekengeschäft und die dem Staat und den Kommunen gewährten
 Kredite.

3,

7. Andere Staatsbanken.

. 5 desbank,
Staatsbanken bestehen weiter in Darmstadt: die Hessische Ts "Staatliche
in Detmold: die Lippische Landesbank, in Oldenburg:
Kreditanstalt. ‚6 chäfte
Württember g und Baden besitzen keine Staatebanken; ihre Ges
wickeln sie zum großen Teil durch ihre P ri v a t banken ab.

8. Landesbanken.

, Ähnliche Aufgaben wie die Girozentralen (s. S. 42 ff.) erfüllen die provinziellen
 oder kommunalständischen Charakter tragenden öffentlich-55

