Die Landesbankenzentrale nimmt einen Geldausgleich innerhalb
der Organisation vor und gibt, ähnlich wie die Deutsche Girozentrale,
Einheitsanleihen aus.
Den zwischen Landesbanken und Girozentralen bestehenden Gegensatz
suchte man zu lösen durch Gründung von 5 Gemeinschaftsbanken?!)
 in Gebieten, wo beide Organisationen vorhanden sind.
Nach langen Verhandlungen ist im April 1929 eine Arbeitsgemeinschaft
 Deutsche Landesbankenzentrale — Deutsche
Girozentrale geschaffen worden, die Zusammenarbeit und
Arbeitsteilung vorsieht, also: Rationalisierung durch Ab-Srenzung
 der Funktionen und durch vermehrte Zu-Sammenarbeit.

Die Deutsche Landesbankenzentrale A.-G, verzichtet auf den Verkehr
mit Sparkassen und Kommunen zugunsten der Deutschen Girozentrale,
wogegen diese ihr alle Geschäfte überläßt, die mit dem Grundkredit einschließlich
 des Meliorationskredits zusammenhängen. Die Girozentrale
sichert der Landesbankenzentrale ferner die Förderung der Emissionen
der in der Deutschen Landesbankenzentrale vertretenen öffentlich-rechtlichen
 Kreditanstalten durch die Sparkassen und Giroorganisation zu.
Im Geldgeschäft werden die beiden Institute Fühlung miteinander halten
und gegenseitige Konkurrenz vermeiden.
Der Vereinbarung der beiden Spitzenbanken ist durch eine gleichlautende
 Vereinbarung der beiden Spitzen verbände, des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes öffentlich-rechtlicher
Kreditanstalten ergänzt worden, damit „auch in der Verbandsarbeit die
erforderliche Rationalisierung im Wege der Arbeitsteilung und Verständigung
 durchgeführt werden kann.“
Im übrigen übernimmt die Deutsche Girozentrale von der Preußenkasse 20 %, des
Aktienkapitals der Deutschen Landesbankenzentrale A.-G. Der Beteiligung der Deutschen
 Girozentrale im Aufsichtsrat der Deutschen Landesbankenzentrale A.-G.
entsprechend, tritt der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Deutschen Landesbankenzentrale
 in den Aufsichtsrat der Deutschen Girozentrale. Eine Verbindung zwischen
den Leitun gen der beiden Institute wird durch Austausch von Vorstandsmitgliedern
 hergestellt.

1) Provinzialbank für Oberschlesien, Ratibor; Brandenburgische Provinzialbank
und Girozentrale, Berlin; Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin; Provinzialbank
 Grenzmark, Posen-Westpreußen, Girozentrale, Schneidemühl; Mitteldeutsche
Landesbank — Girozentrale für Sachsen. Thüringen und Anhalt, Magdeburgm


4.“