der verschiedenen Verbände sitzen, erstreckt sich auch auf Wettbewerbsstreitigkeiten
 zwischen Angehörigen der
gleichen Gruppe des Bankgewerbes.
Rechtsanwalt Otto Bernstein, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
Zentralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes, sagte auf dem Kölner
Bankiertage (1928): „Wir betrachten das Zustandekommen des Wettbewerbs-Abkammens
 aber auch als einen Gewinn für die Pfilegeguter Wettbewerbssitten
 innerhalb des Kreises unserer eigenen Mitglieder;
denn es legt .uns die Ehrenpflicht auf, auch im eigenen Hause nach den Grundsätzen
zu leben, deren Befolgung wir von Angehörigen anderer Gruppen verlangen. ...
Alle hier Anwesenden werden mit mir darüber einig sein, daß einer Bankstelle, sei
es eine unabhängige, sei es eine abhängige, die ohne Überschreitung der Grenzen
des fairen Wettbewerbes an ihrer Daseins fähigkeit verzweifeln zu müssen
glaubt, unsererseits die Daseinsberechtigung abgesprochen werden muß.“
Eine schematische Arbeitsteilung, d. h. eine strikte Abgrenzung
der Geschäfte zwischen Banken und Sparkassen läßt sich nach der
Entwicklung, die die Dinge genommen haben, nicht mehr vornehmen, und
die Sparkassen denken nicht daran, der Forderung zu entsprechen, die der
Reichsverband der Deutschen Industrie im Jahr 1926 erhoben hat, „die
Sparkassen müßten wieder auf ihre ursprüngliche Tätigkeit zurückgeführt
 werden, und ihre bankmäßige Betätigung müsse aufhören“.

Bei einer Verhandlung über die Arbeitsteilung zwischen Banken und
Sparkassen stellten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband folgende
Grundsätze auf:
1. Die Sparkassenorganisation betreibt ihre Kreditpolitik nach den
Grundsätzen der Dezentralisation und der Gemeinnützigkeit.
2, Zum Sparkassengeschäft gehört nicht der Industriekredit im
eigentlichen Sinne (Gründungen, Beteiligungen, Finanzierungen,
Emissionen, Auslandsgeschäfte). |
3. Die Sparkassen verzichten grundsätzlich auf alle Großkredite. Hierbei
 ist jedoch keine schematische Regelung möglich, sondern es müssen
 die jeweiligen örtlichen Verhältnisse des erwerbstätigen Mittelstandes
 sowie die Kapitalkraft der einzelnen Kasse berücksichtigt
werden.
4. Die Sparkassen können nie auf den kurzfristigen Kredit an Mittelstandskreise
 verzichten.
5. Die Sparkassen erklären ihre unbedingte Bereitwilligkeit zur stärkeren
 Pflege des Realkreditgeschäfts.

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