1 TEIL,
GESCHÄFTE DER BANKEN,

A, Zahlungsvermittelung.

L Übersicht über Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden,
Einleitung: Metallismus, Nominalismus, Chartalismus,
Alt ist der Streit, ob das Geld ein Geschöpf des Staates oder eine gesellschaftliche,
 eine rein ökonomische Einrichtung sei. Bis zum Erscheinen
 des Werkes von Georg Friedrich Knapp „Staatliche
Theorie des Geldes“ (1905) war vorherrschend die metallistische
 Theorie (currency principle), die besagt, daß der Wert
des Geldes auf seinem Stoffe beruhe, d. h. seines Wertes wegen Gegenstand
 wirtschaftlichen Begehrens sei. Weil es diesen Stoffwert hat, dient
es als „Tauschgut“ und findet Verwendung als „Wertmesser“,
Nach der metallistischen Theorie ist also Geld ein Zahlungsmittel, dessen
 Metallgehalt so groß ist, daß beim Umschmelzen kein Verlust entsteht.
Diesem Gelde werden diejenigen Geldarten gleichgestellt, die zwar selbst
keinen ihrem Nennwert entsprechenden Metallgehalt besitzen, aber doch
jederzeit in solche metallhaltige Geldarten umgetauscht werden können.
Der metallistischen Theorie (Metallismus) steht gegenüber die nominalistische
 Theorie (Nominalismus), die besagt, daß das Geld
keinen Eigenwert zu besitzen braucht, daß Beziehungen zwischen Geld
und Metall nicht notwendig sind. Zur Begründung der Geldeigenschaft
genügt der Annahmebefehldes Staates; was also der Staat mit
dem Namen (lat. nomen, daher Nomina-lismus) Geld belegt, muß, ganz
gleich, ob der Stoff wertvoll oder wertlos ist, als Geld angesprochen werden.
 Der Staat befiehlt z. B.: eine Schuld von 1 Pfund Silber wird getilgt
durch Übergabe von 2400 Pfennigstücken, nicht mehr durch Zuwägen von
Silber, d. h. das Zahlungswesen ist nicht mehr „pensatorisch“ geordnet.
Weil die Werteinheit nicht als Metallqauantum definierbar ist, können die

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