gelegentlich als Zahlungsmittel Verwendung finden und mehr oder weniger
 gern angenommen werden.
Als Zahlungsmittel (Mittel der Wertübertragung) kommen in Betracht*):
1. das gemünzte Metallgeld,
2, das vom Staate ausgegebene Papiergeld,
3, die Banknoten,
4. Schecks, Anweisungen und Wechsel,
5, Briefmarken, Stempelmarken, Zinsscheine usw.

Beim Metallgeld sind zu unterscheiden:
1, Geldsorten, die gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem Betrage
ind, die Kurantmünzen, und
2. Geldsorten, deren Zahlungskraft auf einen. bestimmten Betrag bezrenzt
 ist, die Scheidemünzen.
Demgemäß setzt sich das Geldsystem eines Landes zusammen:
1. aus Kurantmünzen (Währungsgeld),
2. aus unterwertigen Scheidemünzen, und mitunter noch
3. aus unterwertigen Münzen, denen die Eigenschaft als Kurantgeld
zerliehen ist. d. h. die unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel sind.

b) Die deutsche Geldverfassung.
Bis zum Ausbruch des Weltkrieges hatten wir in Deutschland nicht nur
formell, sondern. auch materiell die Goldwährung. Das Münzgesetz
vom 9, Juli 1873 sagte: „An die Stelle der in Deutschland geltenden
Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung.“ „Rein“ wurde die Gold-Währung
 aber erst durch die Bekanntmachung vom 27. Juni 1907, die die
gesetzliche Zahlkraft des Talers beseitigte und damit die „hinkende“
Währung in eine reine umwandelte. Am.4. August 1914 erhielt Deutschland
 Papierwährung.
In den letzten Julitagen des Jahres 1914 erfolgten wegen der drohenden Kriegsgefahr
 größere Abhebungen bei den Banken; der Reichsbank wurden in der letzten
Juliwoche 103,7 Millionen M Gold entzogen. Am 1. August (an mehreren Orten
dereits am 31. Juli) stellte die Reichsbank die Abgabe von Goldmünzen, die sie an
den Tagen vorher schon eingeschränkt hatte, gänzlich ein, und zwar auf eigene Verantwortung,
 denn erst am 4. August 1914 kam das Gesetz betr. die Reichskassenscheine
 und die Banknoten: „Bis auf weiteres ist die Reichsbank zur Einlösung ihrer
Noten nicht verpflichtet.“ Durch das gleiche Gesetz wurde auch die Reichshaupt-1)
 S. a. den Aufsatz „Geld“ von Karl Helfferich im „Buch des Kaufmanns“. 7. Aufl.
Stuttgart 19928.

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