kasse von der Einlösung der Reichskassenscheine befreit. Damit war
der Übergang von der Goldwährung zur Papierwährung
vollzogen.
Die Privatnotenbanken konnten von der Einlösungspflicht überhaupt
nicht entbunden werden, „da sie nicht unter der Leitung des Reiches stehen, die
allein eine unbedingte Sicherheit dafür bietet, daß die Ausgabe uneinlösbarer Noten
ausschließlich unter dem Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses gehandhabt
wird“ (Begründung zum Entwurf des obigen Gesetzes vom 4. August 1914). Sie
wurden aber ermächtigt, zur Einlösung ihrer Noten Reichsbanknoten zu verwenden.
Konsequenterweise mußte auch die Einlösung der Scheidemünzen in Goldgeld aufgehoben
 werden. Reichsbanknoten und Reichskassenscheine wurden definitives Geld
und die Reichskassenscheine, wie seit 1909 die Reichsbanknoten, gesetzliches Zahlungsmittel.
 .
Von einschneidender Bedeutung waren weiter ?):
1. Die durch Gesetz vom 4. August 1914 der Reichsbank erteilte Ermächtigung,
Schatzanweisungen und Schatzwechsel des Reichs, in gleicher Weise wie Kaufmannswechsel,
 in den Wechselbestand, der als Unterlage für die Notendeckung dient,
einzureihen. Die Folge hiervon war, daß die Notenausgabe seitens der Reichsbank
nicht mehr entsprechend den Bedürfnissen der Volkswirtschaft, d. h. nach Maßgabe
 des durch Kaufmannswechsel beanspruchten Kredits, sondern entsprechend
dem Geldbedarf des Reiches erfolgte.
2, Die Bestimmung, daß das durch das Darlehnskassengesetz vom 4, August 1914
geschaffene neue Papiergeld, die Darlehnskassenscheine, als Notendeckung — wie bisher
 Gold, kursfähiges deutsches Geld und Reichskassenscheine — dienen sollten. Das
war ihre wesentliche Funktion; in den Verkehr kam nur ein verhältnismäßig geringer
Betrag, und zwar fast ausschließlich die über kleine Beträge lautenden Darlehnskassenscheine.
 Obgleich Annahmezwang für sie nicht bestand, machte das Publikum
keinen Unterschied zwischen ihnen und den am 4. August 1914 zu obligatorischem
Geld erhobenen Reichskassenscheinen.
Zu erwähnen ist weiter das Notge ld des Krieges: Städte, Kreise, industrielle
 Unternehmungen, Verkehrsunternehmungen usw. schufen infolge des Kleingeldmangels
 — Nickel- und Kupfermünzen waren zeitweise vom Reich eingezogen
worden, Silber- und Goldmünzen aus naheliegenden Gründen aus dem Verkehr geschwunden
 —, und da auch die Reichsdruckerei zeitweise den großen Bedarf an
kleinen Reichsbanknoten und Darlehnskassenscheinen nicht decken konnte, Geld,
zeichen aus Metall, Papier und Porzellan.
Die Gründe für die Zerrüttung der deutschen Währung sind in den
Wirkungen des Krieges und der Kriegsfolgen zu suchen. Einmal waren es die ungeheuren
 Kriegsausgaben, die ihren Niederschlag in der stark gesteigerten Papier:
geldmenge fanden, weiter aber auch, insbesondere nach Ausbruch der Revolution,
die exorbitant in die Höhe getriebenen Löhne, die die nominellen Einkommen ge-1)8S.Koch-Schacht,

 Münz- und Bankgesetzgebung. Berlin 1926, J. Notzke.
Das Bankgesetz und das Statut der Reichsbank, nebst Darlehnskassen-, Rentenbank-.
Golddiskontbank-Gesetz. Berlin 1924.

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