1.Goldmünzen: Die Zwanzigmark- und Zehnmarkstücke (Doppelkronen,
 bzw. Kronen). Aus einem Kilogramm reinen Goldes werden
189% Doppelkronen oder 279 Kronen geprägt. Der Feingehalt der Doppelkrone
 beträgt also 7,16846 g. Da auf 900 Teile Gold 100 Teile Kupfer
kommen, so beträgt das Gewicht der Doppelkrone 7,965 g. Bei der Ausprägung
 darf die Abweichung im Gewichte (Remedium, Toleranz)
nicht mehr als 2%, im Feingehalte nicht mehr als 2 Tausendteile betragen.

Im Verkehr gilt die Goldmünze als vollwertig, wenn sie nicht gewaltsam
beschädigt ist und infolge der Abnutzung nicht mehr als 5 Tausendteile
— die Abnutzungsgrenze für die umlaufenden Goldmünzen ist naturgemäß
 weiter gegriffen als die für die Ausprägung gestattete Abweichung
von Normalgewicht — hinter dem Sollgewicht zurückbleibt. Haben die
Münzen durch den Umlauf derart gelitten, daß das „Passiergewicht“ nicht
mehr erreicht wird, so werden sie zwar an Zahlungs Statt angenommen,
aber von Reichs-, Staats-, Provinzialkassen usw. nicht wieder ausgegeben
sondern für Rechnung des Reichs eingezogen.
Die neuen, im Münzgesetz vom 30. August 1924 vorgesehenen Goldmünzen
 sind noch nicht geprägt worden. Die alten Goldmünzen sind den
Reichsmarkmünzen gleichgestellt und auf diese Weise als Ersatzmünzen
nominell wieder in den Verkehr eingeführt; tatsächlich sind aber keine
nennenswerte Beträge mehr im Umlauf,
Goldstücke werden von Staats- und Landeskassen durchschnitten oder zerschlagen,
wenn sie gesetzwidrig beschädigt sind, d. h. wenn ihnen Gold durch
Abschleifen der Arabesken am Rande oder durch Abziehen der Goldstücke entzogen
ist. Eine Metallberaubung bei Scheidemünzen kommt, da unlohnend, kaum vor.
Eine gewaltsame Beschädigung erfolgt bei ihnen öfters, um sie an Uhrketten, Armbändern
 usw. zu befestigen.
Fälschungen kommen bei Silbermünzen häufiger vor als bei Goldmünzen,
denen das hohe spezifische Gewicht und die Farbe des Goldes einen gewissen Schutz
vor Nachahmungen gewährt. Erkennungszeichen für die unechten Münzen ist oft
die verschwommene Prägung und der unreine Klang. Der Höllensteinstift zeichnet
jedes falsche Geldstück. Es läuft schwarz an, wenn man €s befeuchtet und die Oberfläche
 mit dem Stift bestreicht.

2. Scheidemünzen!). Während nach früherem Recht als Ausprägung
 von Silbermünzen 5-, 3-, 2-, 1- und %-Markstücke ausdrücklich

1) Geldsorten, die gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem Betrage sind, nennt
man Kurantmünzen, Geldsorten, deren Zahlungskraft auf bestimmte Beträge
beschränkt ist, Scheidemünzen.

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