b) die mittelbare Zahlun g, d. h. durch einen Geschäftsfreund
 oder durch die Post.

Es kann weiter eine Bring- oder eine Holschuld sein.

2. Der bankmäßig organisierte interne Zahlungsverkehr.

Die Zahlungen werden reguliert — der Zahlungsauftrag erfolgt
brieflich, telegraphisch oder telephonisch —:
a) ohne Inanspruchnahme weiterer Instanzen des bankmäßigen Zahlungsverkehrs,
 also
@) durch Barzahlung an den Empfänger ?),
ß) durch Barsendun g an den Empfänger;
b) mittels weiterer Behelfe des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bzw.
des bankmäßigen Zahlungsausgleichs, also:
x) durch Giroverkehr — auf die bestehenden 4 großen, geschlossenen
 Girosysteme wird noch zurückzukommen sein.
$) durch Übersendungeines Schecks an den Zahlungsempfänger,

7) durch Weiterleitung des Auftrags an eine andere
Bank (Korrespondenten), die nun ihrerseits wieder den günstigsten
 Zahlungsweg zu ermitteln sucht.

1) Die Bank zahlt oder sendet den Betrag an den Auftraggeber selbst Ne dahlaney
Zahlung) oder an die von diesem benannte Person oder Firma near a ng)
Die Übersendung von barem Gelde anstatt Überweisung oder Ausza 5 ;
an anderes Bankhaus oder Scheck usw. erfolgt, wenn bestimmte Geldsorten (z. LE
Löhnung) benötigt werden, und diese an dem betreffenden Orte nicht bescha
werden können. . ,
Zur Erteilung des Zahlungsauftrages und der Empfangsbestätigung bedient an
sich meist gedruckter Formulare, die die Bank ihren Kunden zur Verfügung stellt,
5zw. der Geldsendung beifü, 3
Erfolgt die Abhebung Sn Geldern an den Bankschaltern durch den Kunden
selbst, so hat er das Quittungsformular der Bank, in das diese Summe un
einsetzt, zu unterzeichnen. .
Leistet die Bank an einen Dritten Zahlung — der Empfangsberechtigte kann den
Betrag am Schalter in Empfang nehmen, gewöhnlich aber edel Uhtsninnn 8 Ne
Boten —, so wird meist eine Doppelquittung ausgestellt. Ein Stück a er Be
Beleg bei der Bank, während das andere dem Auftraggeber, zugleich mit
lastungsaufgabe, übersandt wird.