Beauftragt ein Kunde seine Bank brieflich, telephonisch oder telegraphisch,
 ihm Geld telegraphisch zu senden, so wird der Auftrag,
wenn der Kontostand es zuläßt, ohne weiteres ausgeführt werden. Rückfrage
 wird dagegen in der Regel erfolgen, wenn ein telegraphischer Auftrag
 vorliegt, an einen Dritten eine telegraphische Sendung zu bewirken.
 Die Ausführung erfolgt bei kleineren Summen durch telegraphische
 Postanweisungen.,
Bei größeren Beträgen aber wird wegen der erheblich geringeren Kosten
der telegraphischen Auszahlung durch ein Bankhaus
der Vorzug gegeben. Damit nicht ein Unberufener in betrügerischer Absicht
 einen telegraphischen Auftrag erteilt, bedient man sich eines unter
Verschluß aufbewahrten Telegrammschlüssels, d. h. es werden
an den Anfang oder an den Schluß des Zahlungsauftrages vorher vereinbarte
 Worte oder Zahlen gesetzt, die nur den Chefs und einigen wenigen
Beamten bekannt sind, öfters wechseln und durch den Tag der Telegrammaufgabe,
 die zu zahlende Summe den Wochentag usw. bestimmt
werden. Man spricht von einer „geschlüsselten Zahlung“.
Das Bankhaus A in Berlin hat z. B. mit der B-Bank in Dresden folgenden
Depeschenschlüssel vereinbart: Montag == 4, Dienstag == 2, Mittwoch == 6, Donnerstag
 = 1, Freitag == 7, Sonnabend = 5. Weiter: der 1. == 17, der 2. = 23, der
3. — 15 usw. Von dem beorderten Betrage der vollen Mark wird die Quersumme
gezogen, Tag, Datum und Quersumme werden addiert.
Werden z. B. am Freitag den 2. Februar 8500 RM telegraphisch beordert, so wird
das Telegramm lauten:
43 Zahlet Erich Schneider dort Pragerstraße 37 wegen Fritx Heidgodes Berlin
8500 Achtlausendfünfhundert Reichsmark
Bankkrause 1).

In den geheimen Vereinbarungen einer Bank heißt es:
Bei allen telegraphischen und telephonischen Aufträgen ist als Schlüssel eine Zahl
anzugeben, die sich zusammensetzt aus der Summe von
Stellenzahl des zu zahlenden Betrages (ohne Berücksichtigung der Rpf).
-+Quersumme des Betrages (gleichfalls ohne Berücksichtigung der Rpf).
+ Datum -+ Monafszahl
+ Geheimzahl (im vorliegenden Falle ist die Zahl 27 vereinbart).
Bei Telegrammen wird die Schlüsselzahl an den Anfang gesetzt. Kommen mehrere
Beträge vor, so werden Stellenzahl und Quersumme aller Einzelbeträge addiert.

1) „Bankkrause‘“ ist die Telegrammadresse der Berliner Bankfirma, deren
man sich im Telegrammverkehr auch als Unterschrift bedient.

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