b) durch internationale Postanweisungen. Nur das Formular
wird von der Post an die Postanstalt des Empfängers gesandt.
Der Betrag hingegen wird, im Verrechnungsverfahren, von
dem Lande, das ihn vereinnahmt hat, an das zahlende Land, d. h.
das Land, in dem der Empfänger wohnt, vergütet *).
Bemängelt wird die relativ große Spanne zwischen dem postamflichen Umrechnungskurse
 für Auslandspostanweisungen und dem jeweiligen Tageskurse. Sie
wird damit begründet, daß die Post den Ausgleich erst einige Zeit nach der Auflieferung
 vornehmen kann und daher, um sich vor Schaden zu schützen, eine Risikoprämie,
 in Form des Kurszuschlages, erheben müsse; bei größeren Schwankungen
werden außerdem häufig die Umrechnungskurse geändert.
Anders war es früher in Rußland. Die Post ließ dort die Umrechnungskurse
auch dann unverändert, wenn sie für sie ungünstig waren. Banken, Bankiers usw.
nutzten dies aus, schafften sich, wenn z. B. die Devise Paris in Warschau oder
Petersburg hoch stand, größere Guthaben in Paris, indem sie erhebliche Beträge
mittels Postanweisungen nach Paris sandten, und erzielten dann durch Verkauf der
Devise Paris guten Nutzen — zum Schaden der russischen Postverwaltung, Der
russische Postdirektor ermunterte sogar noch zu diesen Transaktionen, da nach der
Höhe des Umsatzes — ob gewinn- oder verlustbringend, war gleichgültig — sein
Einkommen bemessen wurde.
2. Der bankmäßig organisierte internationale Zahlungsverkehr.

Regulierung erfolgt:
a) durch Barsendungen der Bankverbindung des Auftraggebers an
den Zahlungsempfänger.
b) durch Sendung von Wechsel und Schecks an den Zahlungsempfänger
 oder die Bankverbindung des Zahlungsempfängers.
Die Schecks und Wechsel sind
x) zahlbar im Lande des Absenders,
ß) zahlbar im Lande des Empfängers,
v) zahlbar in einem dritten Lande;
e) durch internationalen Giroverkehr;
da) durch Übertrag auf Konto: Die mit der Zahlung beauftragte
Bank hat Konto bei der Bank des Zahlungsempfängers oder steht
sonst mit ihr im Verrechnungsverkehr ;
2) durch Weiterleitung des Auftrags an eine Korrespondenzbank,

1!) Neben dieser Abrechnung läuft gleichzeitig die Abrechnung über die Postanwei-‚ungsgebühr;
 in der Regel wird diese hälftig zwischen Aufgabe- und Bestimmungsverwaltung
 geteilt.

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