lichen Quittungsscheck!). Effekten-, Überweisungs- und Quittungsschecks
 sind nicht Schecks im Sinne des Scheckgesetzes und unterliegen
 daher auch nicht dessen Bestimmungen.
Die Unterscheidung in Platz- und Distanzschecks kommt für
Deutschland kaum in Betracht, ebensowenig die nach der Zahlungszeit
vorgenommene Einteilung: Sichtschecks, d. h. Schecks, die bei Vorzeigung,
 befristete Sichtschecks, die eine bestimmte Zeit nach der
ersten Vorzeigung, und D a toschecks, die eine bestimmte Zeit nach der
Ausstellung zahlbar sind.
Der Einheitsscheck (s. S. 89) ist. nun in Deutschland fast
überall durchgeführt, und man unterscheidet in der Hauptsache nur
noch, nach Art des Zahlungsempfängers, Namensschecks
und Inhaberschecks, — In Kürze werden alle Schecks die Orts- und
die Bankennummer enthalten.
1. Der Namensscheck, Er ist auf einen bestimmten Namen gestellt.
3 Arten sind zu unterscheiden:
a) Der eigentliche Namensscheck:
Die Dresdner Bank in Berlin wolle gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben
Herrn Carl Schmidt RM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. Dezember 1929.

Carl Lehmann.
b) Der Rektascheck. Er nennt eine bestimmte Person oder Firma als
Zahlungsempfänger und verbietet die Weiterbegebung im
Wege des Indossaments durch die negative Orderklausel. Nur der Benannte
 oder der nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts
(Erbfolge, Abtretung) Berechtigte ist zum Zahlungsempfang legitimiert.
Im Falle der Abtretung erwirbt der Nachfolger nur die Rechte seines
Vormannes und kann diesen nur auf Grund des zwischen ihnen vorliegenden
 Rechtsverhältnisses, nicht nach Scheckrecht, in Anspruch nehmen.
Im Bankverkehr sind diese Schecks wegen der Schwierigkeit, die Identität
des Empfängers festzustellen, nicht gebräuchlich.
Die Dresdner Bank in Berlin wolle zahlen gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben
 RM 500.— an Herrn Carl Schmidt, nicht an Order.
Berlin, den 1. Dezember 1929.

1) Wortlaut: „Von der X-Bank in Y Tausend RM erhalten zu haben,
bescheinigt ...........“ Der Anweisungsscheck lautet dagegen: „Die X-Bank
in Z wolle zahlen usw.“
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