c) Der Eigenscheck (An eigene Order):
Die Dresdner Bank in Berlin wolle zahlen gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben
 RM 500.— an mich selbst.
Berlin, den 1. Dezember 1929.

Bei den Namensschecks müssen die Ciros eine zusammenhängende
Kette bilden, Der auf einen bestimmten Zahlungsempfänger lautende
Scheck ist girierbar, ohne daß es der Klausel oder „Order“ bedarf, d. h.
gleich dem Wechsel ist der Scheck geborenes Orderpapier. ;
Orderschecks werden meist bei Remittierung ins Ausland, oft aber auch
bei Versendung im Inlande und weiter im Verkehr der Banken untereinander
 — im Inlandsverkehr ist aber die Giroüberweisung dem
Scheck vorzuziehen! — ausgeschrieben.

2. Der Inhaberscheck ist an den Inhaber zahlbar. Die materielle Berechtigung
 (Geschäftsfähigkeit, Vertretungsbefugnis) des den Scheck Vorlegenden
 zu prüfen, ist der Bezogene zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet.
 Eine regelmäßige Legitimationsprüfung würde den Scheckverkehr
 sehr hemmen. Die Übertragung erfolgt durch bloße Übergabe der
Scheckurkunde. Drei Arten des Inhaberschecks sind zu unterscheiden:
a) Inhaberschecks mit der alternativen Inhaberklausel.
 Sie lauten auf den Namen und auf Überbringer und kommen
in Deutschland bei weitem am häufigsten vor 1):
Die Dresdner Bank in Berlin wolle gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben
Herrn CarlSchmidtoder Überbringer RM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. Dezember 1929. Carl Lehmann.

b) Inhaberschecks mit der reinen Inhaberklausel.
Als Zahlungsempfänger ist der Inhaber oder Überbringer bezeichnet :
Die Dresdner Bank in Berlin wolle gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben
dem Inhaber RM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. Dezember 1929.

Carl Lehmann.

fängers.
©) Inhaberschecks ohne Erwähnung des VA ARESCP Guthaben
Die Dresdner Bank in Berlin wolle zegen diesen Scheck aus mein!
RM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. Dezember 1929. k: Schecks,
1) Auf diesen Schecks (siehe S. 89) findet sich TEE un ssfrist angegeben
in denen der Zusatz „oder Überbringer“ gestrichen oder vusel a ychstzichen sein, SO
ist, werden nicht bezahlt. Würde die Überbringerkl a nehmen.
müßte die bezogene Bank eine Prüfung der Legitimation vo

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