in den Scheckformularen offen gelassenen Stellen durch Striche ausgefüllt
werden. Man schreibe nicht: Eintausend oder Ein hundert, da eine
Verfälschung von Ein in Elf sehr leicht zu bewerkstelligen ist, sondern:
Tausend oder Hundert; ferner nicht: Drei und dreißig, wegen der möglichen
 Verfälschung in Dreihundertdreißig, sondern (in einem Wort)
Dreiunddreißig usw. Um Fälschungen nach Möglichkeit zu verhüten, sind
von. den Banken eine Anzahl Schutzmaßnahmen getroffen worden. Um
Radieren zum Zweck der Fälschung der Summe sofort erkenntlich zu
machen, trägt der Untergrund z. B. in unzähligen Malen den Namen der
Bank. Gegen Nachzeichnen des Untergrundes schützt schlechtes Papier;
je schlechter geleimt es ist, desto mehr wird das Schreiben oder Zeichnen
auf den durch Radieren veränderten Papierstellen erschwert.
Die früher allgemein übliche Zahlenleisteamrechten Rande
des Scheckformulars — die den Scheckbetrag übersteigenden Ziffern
 sollten jeweils vor Weitergabe des Schecks abgeschnitten oder durchstrichen
 werden — hat sich nicht bewährt: Teils haben die Bankkunden
diese Ordnungsvorschrift nicht beachtet — und es gab Schwierigkeiten
bei der Einlösung des Schecks —, teils sind diese Sicherheitsmaßnahmen
durch geschickte Fälschungen wirkungslos geworden.
Für Scheckziehungen einer Bank auf die andere bieten weitgehende
Sicherheit die Scheck-Schreibmaschinen: Das Papier wird
hierbei an der beschriebenen Stelle aufgerauht oder zerfasert und die
Schrift gleichzeitig mit einer säurefesten Farbe aufgetragen. Bei richtiger
 Anwendung der Maschine ist eine nachträgliche Änderung des Betrages
 unmöglich, besonders, wenn noch ein Kohlepapier mit der Farbschicht
 nach oben unter den Scheck gelegt wird, so daß auf dessen Rückseite
 eine Spiegelschrift entsteht und die Farbe von beiden Seiten eindringen
 kann. Ein weiteres Mittel der Sicherung -— hauptsächlich für
den Auslandsverkehr — ist, die Schecks im Durchschreibeverfahven
 auszufertigen. Die aus gewöhnlichem Papier bestehende und entsprechend,
 vorgedruckte Durchschrift wird der bezogenen Bank als Scheckavis
 übersandt. Diese ist hierdurch in der Lage, bei Vorkommen des Schecks
Original und Durchschrift zu vergleichen und durch Übereinanderlegen
and Gegen-das-Licht-Halten die Übereinstimmung beider Teile einwandfrei
 festzustellen 1).

An —

Au wei hriften für
Ber dem Avisdurehschla ürli h weitere Durchse re
| . g können natürlich noch w n he
di N hal N x Heim Ansachreiten des Schecks in einem Arbeitsgange herg
© Buchhaltung usw.
stellt werden.

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