Das „Certifying“, das besonders in den Vereinigten Staaten
von Amerika in Gebrauch ist, geschieht in der Weise, daß ein Beamter
der bezogenen Bank das Wort „good“ oder „certified“, meist mit Hinzufügung
 seines Namens oder dessen Anfangsbuchstaben, quer über die
Vorderseite des Schecks schreibt. Erfolgt das Certifying auf Antrag des
Scheckinhabers, so macht es die Bank zum alleinigen Schuldner und
befreit Indossanten und Aussteller, Geschieht es auf Antrag des Scheckausstellers,
 so hat es nur zur Folge, daß die Bank wie aus einem Akzept
neben dem Aussteller und den Indossanten haftet. Art. 187 der New
Yorker Wechselordnung sagt: Wird ein Scheck von der bezogenen Bank
bestätigt, so kommt diese Bestätigung einem Akzepte gleich,
Geringere Wirkung hat das in London übliche Marking. Die am
Londoner Clearing-Haus beteiligten Banken pflegen die auf sie gezogenen
 Schecks, die am gleichen Tage im Clearing nicht mehr verrechnet
werden können, bei Vorlegung mit ihrem Anfangsbuchstaben zu zeichnen.
Dadurch wird aber nur bezeugt, daß für den Scheck zurzeit Deckung
vorhanden ist, und daß er beim Clearing des folgenden Tages bevorzugt
werden wird. Eine eigene Verpflichtung übernimmt die bezogene Bank
dadurch jedoch nicht.

Am 1, Januar 1909, d. h. 26 Jahre später als in Österreich 2), ist in
Deutschland der Postscheckverkehr in Wirksamkeit getreten, 35 000 Postanstalten
 haben auf einmal ihre Schalter dem Publikum geöffnet, um
Ein- und Rückzahlungen für die Teilnehmer am Postscheckverkehr zu

l) Literatur: M. Aschenborn, Der Post-Überweisungs- und Scheckverkehr.
 Berlin 1909. W.Illemann, Der Zahlungsverkehr durch Post und Bank.
Leipzig 1917. Bernhard Maier, Der Postscheckverkehr. Konstanz 1919.
H. Neumann, Der Scheck- und Postscheckverkehr. Erfurt 1909. K. Oehme,
Das Postscheckkonto. Leipzig 1911. W.Wollenzien, Der Postscheck im Deutschen
 Reiche, in Österreich und in der Schweiz (Breslauer Dissertation). Breslau
 1917. Denkschrift aus Anlaß des 10jährigen Bestehens des Postscheckverkehrs
1909—1919., Berlin 1919. Die jährlich erscheinenden Geschäftsberichte über die Ergebnisse
 des deutschen Postscheckverkehrs,
2) In Ungarn wurde der Postscheckverkehr 1889, in der Schweiz 1906, in
Japan 1907, in Frankreich und der Tschechoslowakei 1918; in
Dänemark 1920, inJugoslawien 1921, in Italien 1928, inSchweden
1925, in Lettland 1926 eingeführt. England besitzt keinen Postscheckverkehr.

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