Zahlungen. Der Grundgedanke, Schaffung von Originalunterlagen
 für die 3 Beteiligten: Absender, Empfänger und Postscheckamt
hat sich im allgemeinen bewährt.
Da der Postscheckverkehr in der Hauptsache nicht Scheck- sondern
Giroverkehr ist — er hat hauptsächlich den Zweck, die Zahlungen bargeldlos
 auszugleichen —, hat er in dem Abschnitt „d iroverkehr“ Behandlung
 gefunden.

I. Abrechnungsverkehr (Clearing, Skontration) )),

1. Zweck und Entstehung der Abrechnungsstellen,
Ein wesentliches Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist die
Skontration (Abrechnung). Die Skontration beruht auf der
Kompensation (Aufrechnung). 8 387 des BGB. sagt: „Schulden
zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig
 sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des
anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung
fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.“
Der in Zahlung gegebene Scheck, der vom Empfänger, weil er kein
Bankkonto besitzt, beim bezogenen Bankhaus zur Barzahlung vorgelegt
wird, erfüllt nicht seinen Zweck: Ersparung baren Geldes („Zahlung mit
geschlossenem Beutel“); nur eine Verschiebung der Benutzung der Barmittel
 um wenige Stunden oder Tage tritt ein. Nur dann erfüllt der

l) Literatur: R. Brinkmann, Die Abrechnungsstelle. Berlin 1927. Cannon,
 Clearing-houses; history, methods, administration. New York 1900. Rob.
Martin Holland, The London Bankers Clearing-house, im Dokument 492 der
National Monetary Commission. New York 1912. W. Howarth, Our Clearing
System and Clearing Houses. London 1897. Derselbe, The Banks in the Clearing
Houses. London 1905. Otto Prausnitz, Die Forderungsverrechnung (Aufrechnung,
 Kontokorrent, Skontration) in geschichtlicher Entwicklung. Marburg 1928,
F. Schmidt, Der nationale Zahlungsverkehr. 2. Aufl. Leipzig 1920. Derselbe,
Art. Bargeldloser Zahlungsverkehr im Handwörterbuch der Staatswissenschaften.
F. Werner, Der Abrechnungsverkehr, Zeitschrift für Handelswissenschaft und
Handelspraxis V. 10u. 11. Paul Hammerschlag im Österreichischen Staatswörterbuch,
 G. Schanz im Wörterbuch der Volkswirtschaft, Geor g Cohn in
Endemanns Handbuch des Handelsrechts, J. Lu b bock im Journal of the Statistical
Society „On the Country Clearing“ September 1865 u. a. Statistik der deutschen Abrechnungsstellen,
 jährlich herausgegeben vom Statistischen Bureau der Deutschen
Reichsbank. S. ferner die S, 83 f. angegebene Literatur.

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