Die neuere Entwicklung knüpft an das Londoner Clearing-Haus
 an, das ums Jahr 1765 von Londoner Bankiers ins Leben gerufen
worden war. Einer Anekdote nach verdankt es seine Entstehung der Bequemlichkeit
 der Londoner Kassenboten (walk clerks). Diese trafen sich
in der Mittagszeit regelmäßig in einem Wirtshause in der Lombard Street,
um die ihnen zum Einzug übergebenen Schecks. und Wechsel untereinander
 auszutauschen und auf diese Weise die Gänge zu den verschiedenen
 Bankfirmen zu sparen. Die Chefs fanden die Idee sehr gut, nur
den Ort der Zusammenkunft und die Vechnik des Verfahrens hielten sie
einer Verbesserung fähig.
Anfangs war das Verfahren sehr umständlich: Zunächst tauschte, soweit
 als nur möglich, Firma zu Firma Schecks aus; dann wurden weitere
Beträge dadurch beglichen, daß überschießende Schecks auf andere Bankfirmen
 in Zahlung gegeben wurden; schließlich wurde der Rest in Noten
oder Gold bezahlt,
1854 wurden auch die Aktienbanken zum Abrechnungsverkehr zugelassen,
 und die Bank von England eröffnete ein Clearinghaus-Konto,
womit die Benutzung von Banknoten aufhörte. 1864 trat die Bank dem
Clearing als Mitglied bei. Doch rechnete sie nur einseitig ab, indem sie
in der Abrechnung den Zahlungsverpflichteten die Papiere einreichte,
die auf sie gezogenen Schecks und Wechsel aber nur an ihren Schaltern
einlöste.
Angestellte (clerks) der Clearing-Banken kommen täglich im Clearing-House
 zusammen und nehmen an ihren Pulten Platz, die nach alphabetischer
 Reihenfolge der beteiligten Firmen an drei Seiten des Zimmers
und einer Reihe in der Mitte aufgestellt sind. An der vierten Seite befinden
 sich die erhöhten Pulte der Inspektoren (superintendents), die die
Aufsicht und Leitung haben.
Die Arbeit der Clerks beginnt mit der Verteilung der Scheckbündel an
die zur Zahlung verpflichteten Häuser. Die erste Einlieferung (first
charge) besteht noch aus Schecks, die bereits am vorhergehenden Tage
nach Schluß des Clearing-House bei den einzelnen Bänken eingegangen
sind. Bald aber treffen auch schon die Schecks vom gleichen Tage ein.
Zur Abrechnung gelangen weiter Forderungen, die sich in Form von
Wechseln, Kupons (Dividend Warrants), Bankübertragungszetteln oder
Kreditnoten für eingelöste Banknoten der Provinzialbanken darstellen.
Geschlossen wird die Vormittagsabreehnung (Morning clearing) erst um
12 Uhr. Einlieferungen dürfen aber nur bis 11 Uhr stattfinden.

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