rechnen wollen, ferner auf die aus dem Platz-Eilavisverkehr geschuldeten
Beträge.
Der Reichsbank, der Preußischen Staatsbank und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse
 ist gestattet, auch Rechnungen zur Abrechnung zu
bringen.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen den Beteiligten, die schließ-Eche
 Ausgleichung durch Zu- und Abschreibungen auf den betreffenden
Girokonten bei der Reichsbank.
Die Einlieferung eines Papiers in die Abrechnungsstelle gilt als gehörige Präsentation
 zur Zahlung, die Ausgleichung im Abrechnungsverfahren als Zahlung
im Sinne des bürgerlichen Rechts.
Die Mitglieder können sich durch einen zu dem Behufe bezeichneten Beamten
oder durch ein anderes Mitglied bzw. dessen Beamten bei den täglichen Abrechnungen
 vertreten lassen.
Den Geschäftsgang bei den Abrechnungen regelt die Geschäftsordnung (s.
nächste Seite).
Die durch die Abrechnungsstelle erwachsenden Einrichtungs-und Verwaltungskosten,
 mit Ausnahme des für sie bestimmten Lokals, das die
Reichsbank unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat, tragen alle Mitglieder zu
gleichen Teilen. Die Kosten werden halbjährlich eingezogen.
B. Rücksichtlich des Scheckverkehrs einigte man sich:
1. Auf einen bestimmten Zahlungsempfänger gestellte Schecks, deren Übertragung
durch die Worte „Nicht an Order“ oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz
untersagt ist, sind von der Abrechnung ausgeschlossen.
Jeder Scheck soll links oben die laufende Nummer, rechts oben den Betrag in
Zahlen enthalten.
Falls ein in die Abrechnung eingelieferter Scheck nicht eingelöst wird, hat der
Bezogene auf Antrag des Einlieferers die in $ 16 Abs. 1 Nr. 1 des Scheckgesetzes
 vorgesehene Erklärung abzugeben. Sollte diese Erklärung vom Bezogenen
 nicht zu erlangen sein, so wird die Abrechnungsstelle nach Führung
des erforderlichen Nachweises die in 8 16 Abs. 1 Nr. 2 des Scheckgesetzes vorgesehene
 Bescheinigung ausstellen.
Die Mitglieder werden darauf halten, daß Schecks auf sie von ihren Kunden
nur auf Grund eines den Vorschriften des Scheckgesetzes entsprechenden G ut -
habens gezogen werden.
Die Mitglieder verpflichten sich, Schecks auf die übrigen Teilnehmer der Abrechnungsstelle
 nicht bloß von ihren Kunden, sondern auch von anderen hiesigen
Bankhäusern anzunehmen und die Ausgleichung im Abrechnungsverfahren
provisionsfrei zu besorgen.
Die Mitglieder werden ihre Kunden auf die für sie und das Gemeinwesen mit
der Scheckeinrichtung verbundenen Vorteile aufmerksam machen,
Für die Postscheeks sind die Bestimmungen der Postscheckordnung maßgebend.
 Das Postscheckamt ist befugt, Postschecks, die nicht gemäß $ 14 des
Scheckgesetzes mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung‘ versehen sind, zurückzuweisen.


5.

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