‚0. Im Falle der Nr. 9, Absatz 3 schreiten die an der Tagesabrechnung beteiligten
Mitglieder der Abrechnungsstelle ohne das zahlungsunfähige Mitglied unverzüglich
 zur ne u e n Schlußabrechnung. Diese erstreckt sich auf die anerkannten
Papiere der ersten und zweiten Einlieferung unter Ausschluß derjenigen, die
von dem zahlungsunfähigen Mitgliede, und derjenigen, die auf das zahlungsanfähige
 Mitglied eingeliefert sind. Auf die Schlußabrechnung finden die Bestimmungen
 unter 6 bis 9 entsprechende Anwendung.
11. Die Reichsbank ist berechtigt, während der Dauer der letzten Zusammenkunft
die Girokonten der Mitglieder für Abschreibungen zu sperren,
12. Der Vorsteher hat ein Umsatzbuch zu führen, in welches er nach den Abrechnungsblättern
 die Stückzahl der eingelieferten Posten und die Debetsummen
einträgt,

B.

Für die Abwicklung des Platz-Eilavisverkehrs gilt folgendes:
|. Die beteiligten Firmen werden ihre gegenseitigen Überweisungen tunlichst
ınter Benutzung des einheitlichen Platz-Eilavisformulars bewirken. Werden
andere Vordrucke verwendet, so müssen sie gleichwohl die deutliche Bezeichnung
 Platz-Eilavis tragen.
2. Auf einem Platz-Eilavis dürfen nur dann mehrere Posten vereinigt sein,
wenn sie zur Gutschrift für denselben Kunden bestimmt sind.
3. Jeder Teilnehmer numeriert, täglich neu beginnend, die von ihm ausgestellten
Avise fortlaufend und verzeichnet sie unter Angabe der Nummer in einer „Zusammenstellung
 der Platz-Eilavise‘“, Soweit unnumerierte Avise verwendet
werden, muß ihnen ein numeriertes „Sammelavis‘“ beigefügt werden.
4. Die Einzelavise und die Zusammenstellungen müssen ordnungsmäßig, d. h. von
den besonders dazu namhaft gemachten Vertretern unterzeichnet sein, ebenso
etwa einzeln ohne Zusammenstellung beförderte Platz-Eilavise.
5. Die Platz-Eilavise werden ausgetauscht in der Frühabrechnung um 9 und in der
Mittagsabrechnung um %412 Uhr (Sonnabends 3/4112). Weitere Lieferungen
finden nach %/412 bis spätestens 1 Uhr (Sonnabends 3/411—12) statt, durch die
im Einzahlungsraum des Girokontors eingerichtete Austauschstelle. Direkte
Lieferung an die Mitglieder ist gestattet. Von der Austauschstelle im Giroverkehr
 nicht abgeholte Platz-Eilavise werden in der Schlußabrechnung verteilt.
Austausch, bzw. Lieferung erfolgen in verschlossenen Umschlägen, auf denen
lie Nummern der darin enthaltenen Avise und deren Gesamtbetrag verzeichnet
sind. Die von jeder Firma zuletzt aufgegebene Zusammenstellung muß Stückzahl
 und Gesamtbetrag aller am gleichen Tage aufgegebenen Posten enthalten.
Die Teilnehmer verpflichten sich gegenseitig, die durch Platz-Eilavis nach der
Mittagsabrechnung angezeigten Einzelbeträge über RM 100 000.-— telephonisch
anzusagen und die betr. Überweisungen wie vor 12 Uhr mittags geleistete Barund
 Scheckeinzahlungen zu verbuchen.
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger in den Besitz des Briefes gelangt
ist, kann das Platz-Eilavis zurückverlangt werden. In den Besitz ge-&amp;



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