langt der Empfänger bereits in dem Augenblick, wo der Abrechnungsvertreter
bzw. der Abholer bei der Austauschstelle das Platz-Eilavis in Empfang nimmt.
Nach diesem Zeitpunkt steht es in dem Belieben der Empfänger, ob sie einem
etwaigen Wunsche auf Rückgabe entsprechen wollen oder nicht.
Die Auslieferung der Platz-Eilavise erfolgt nur an die Abrechnungsvertreter
 bzw. an dazu legitimierte Boten. Im übrigen dient die Reichsbank nur
als Sammel- und Austauschstelle und übernimmt keine Gewähr für die richtige
Beförderung der Platz-Avise,
10. Den Platz-Eilavisen können Quittungsentwürfe in ein- oder mehrfacher
 Ausfertigung beigefügt werden. Diese sind nach Vollziehung in verschlossenem
 Briefumschlag sofort der überweisenden Stelle zurückzusenden.
11. Die beteiligten Firmen sollen nach Möglichkeit etwa fehlgeleitete Platz-Eilavise
ohne Verzug den richtigen Empfängern zustellen.
12. Der eigentliche Zahlungsausgleicherfolgt durch die Abrechnungsstelle.
 Um die Gesamtschlußabrechnung nicht zu verzögern, beginnt
die Abstimmung des Platz-Eilavisverkehrs bereits um %/42 (Sonnabends um 3/41).
Der Abrechnungsverireter bringt von Hause ein besonderes Blatt mit, auf
dessen rechter Seite bereits die Gesamtstückzahl und die Gesamtsumme der an
jedes einzelne Mitglied gesandten Platz-Eilavise verzeichnet sind. Addition und
Abstimmung dieser Seite hat auch bereits zu Hause stattgefunden. Dann verteilt
 der Abrechnungsvertreter an jedes der anderen Mitglieder Formulare mit
Durchschlag, die Gesamt-Stückzahl und -Betrag der Avisierung an das betreffende
 Mitglied enthalten (gleichlautend mit der rechten Seite seines
Blattes). Der Durchschlag wird quittiert zurückgegeben. Die Beträge aller
ampfangenen Formulare werden nunmehr auf der linken Seite des Blattes eingesetzt
 und addiert. Der Vorsteher der Abrechnungsstelle stimmt den gesamten
Platz-Eilavisverkehr auf einem besonderen Formular ab und bescheinigt die
Übereinstimmung beider Seitensummen jedes Teilnehmers mit dem Abstimmungsblatt.
 Dann setzt jeder Abrechnungsvertreter beide Seitensummen als
besondere Position in sein Schlußabrechnungsblatt (ohne Stückzahlen, da diese
bereits bei der Bilanzierung des Platz-Eilavisverkehrs berücksichtigt worden
 sind).
14. Die Statistik des Platz-Eilavisverkehrs führt die Reichsbank.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen den Beteiligten, die
achließliche Ausgleichung durch Zu- und Abschreibungen auf den betreffenden
 Girokonten bei der Reichsbank.
Das Lokal für die Abrechnung stellt die Reichsbank unentgeltlich, die
sonst durch die Abrechnungsstelle erwachsenden Einrichtungs- und Verwaltungskosten
 tragen die Mitglieder gemeinschaftlich.
Den Geschäftsgang bei den Abrechnungen regelt die von sämtlichen
 Mitgliedern genehmigte und unterschriebene Geschäftsordnung
 (8. 0.).

9.

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