Der Geschäftsgang der Scheckaustauschstelle, der,
wie erwähnt, nur Mitglieder der Abrechnungsstelle angehören dürfen,
regelt sich auf Grund der nachstehenden, im Auszug mitgeteilten

Geschäftsordnung.
I Die Reichsbank wie die übrigen Mitglieder der Austauschstelle entsenden werk:
jäglich zur bestimmten Zeit einen legitimierten Vertreter zur Scheckaustauschstelle,
auch wenn sie keine Schecks einzuliefern haben.
II. Die zum Austausch bestimmten Schecks müssen geordnet und mit dem Firmenstempel
 des betreffenden Hauses versehen sein.
III. Der Scheckaustausch findet täglich nur einmal, und zwar um 121/4 (Sonnabends
am 11'/4) Uhr, statt.
Jeder Vertreter hat sich zu den vorstehend genannten Zeiten in der Reichsbank
einzufinden und übergibt dem Vertreter des betr, anderen Mitgliedes, das selbst
ader von dem einer seiner Kunden als Zahlstelle angegeben ist, die Schecks mit
zwei gleichlautenden, die Beträge, Schecknummern und Zahlungsorte einzeln aulführenden,
 summierten Verzeichnissen und einem Schema zu dem die Endsumme
der Verzeichnisse enthaltenden Empfangsbekenntnis. Eins der Verzeichnisse und
das Empfangsbekenntnis werden nach erfolgter Prüfung durch den Empfänger von
diesem gezeichnet‘ und dem KEinliefernden zurückgegeben, An Stelle von zwei Verzeichnissen
 kann auch nur ein Verzeichnis nebst einer durch das Kopierverfahren
oder mittels Durchpause hergestellten Kopie eingeliefert werden, wobei dann die
Kopie mit den Schecks dem Empfänger verbleibt. das Originalverzeichnis aber
zurückgegeben wird.
Die Stückzahl der an die anderen abgelieferten Schecks, sowie die Summen der
Verzeichnisse sind von einem jeden in die Debet-Kolonne des Austauschblattes tunlichst
 schon vor der Einlieferung einzutragen, während in die Kredit-Kolonne nur
die Summen der empfangenen Schecks zu verzeichnen sind.
IV. Jeder Vertreter summiert die Debet- und Kredit-Kolonne seines Austauschblattes
 und ermittelt durch Saldieren, was sein Haus im ganzen (der Gesamtheit der
Austauschenden gegenüber) schuldet oder zu fordern hat.
V. Der Vorsteher trägt die Salden der Austauschblätter in ein Bilanzblatt, das
nach erfolgter Berichtizung etwaiger Rechnungsirrtümer im Kredit und Debet bei
der Summierung übereinstimmen muß, visiert die Austauschblätter, gibt diese zurück
and schließt den Austausch. worauf die Vertreter die Austauschstelle verlassen
dürfen.
Nach 5 Werktagen werden die.dem Einliefernden zurückgegebenen Verzeichnisse
ron diesem quittiert indie Berliner Abrechnungsstelle bei der 9-Uhr-Zusammenkunft
aingeliefert, Jede Zahlstelle prüft die Übereinstimmung der Verzeichnisse mit den
zurückbehaltenen zweiten Ausfertigungen oder den Kopien und vergütet oder belastet
sodann den Austauschsaldo auf Grund der Austauschblätter,
Sind Schecks mangels Zahlung zurückgekommen, so werden sie unter Rückgabe
als Rücklieferungen bei der Abrechnung behandelt. Sie müssen an demselben Tage
{und zwar bei der zweiten Lieferung der Abrechnungsstelle) zurückgeliefert werden,

1920