an dem das Verzeichnis, worauf der betreffende Scheck bei Einlieferung verzeichnet
stand, durch die Abrechnung geht. Für den Fall, daß eine Benachrichtigung über
die Bezahlung des Schecks bei dem Empfangsmitglied der Scheckaustauschstelle
noch nicht eingetroffen oder der unbezahlte Scheck noch nicht wieder in seine Hände
gelangt ist, muß, um die Abrechnung des betr. Scheckverzeichnisses nicht aufzuhalten,
an Stelle des im Original nicht zurückgelieferten Schecks ein Rücklieferungsschein
(s. das folgende Formular) über den Scheck als Rücklieferung durch die Abrechnung
gehen. Der Ausgleich solcher, nicht im Original zurückgegebenen Schecks bleibt
den Beteiligten überlassen.
Als bezahlt gelten alle Schecks, die am Tage der Einlieferung des betr. Verzeichnisses
 in die Abrechnungsstelle nicht im Original zurückgeliefert werden, oder
die nicht an Stelle des Originals durch einen Rücklieferungsschein als unerledigt
gekennzeichnet worden sind.
Berliner Scheckaustauschstelle,

Für Rücklieferung

Der aM as. en 192........ eingelieferte SCHECK RM anummumumuuen
AUF seiiseeereireunm.n.0 a0. een 20.0
kann nicht im Original zurückgeliefert werden,
weil eine Benachrichtigung über die Einlösung noch nicht vorliegt *),
weil der unbezahlt gebliebene Scheck noch nicht wieder hier eingetroffen
 ist *).
Obiger Betrag wird Ihnen durch die Abrechnung belastet.
Berlin, deD se. ee 192

(Firma)

5. Andere Abrechnungsstellen,
Als Abrechnungsstelle für Berliner Bankfirmen dient seit langem auch
die 1824 gegründete Bank des Berliner Kassenvereins, die bezweckt,
den gegenseitigen Zahlungs- und Geldverkehr der Berliner Bankfirmen
zu erleichtern. Barzahlungen wollte der Kassenverein ersparen und die
Nutzung barer Bestände ermöglichen. Das Institut erhielt mehr und mehr
den‘ Charakter einer Abrechnungsstelle für die Banken und Bankfirmen
in Groß-Berlin.
Der Einzug der Effektenposten erfolgt in Berlin, wie bereits
arwähnt, nicht durch die Abrechnungsstelle der Reichsbank, sondern durch
den Kassenverein, Die Rechnungen über verkaufte Effekten werden, quittiert,
 zusammen mit den Stücken und einem Verzeichnis der Empfänger

*) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen.

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