and der (addierten) Beträge „auf den Verein gelegt“. Die Einlieferung
yzeschieht am Tage vor der Einziehung bis 16 (Sonnabend bis 14) Uhr.
Die Effekten, die z. B. am Montag an der Börse verkauft sind, werden
am Dienstag auf den Kassenverein gelegt und am Mittwoch an den
Käufer geliefert. Jeder Posten, dem Effekten beigefügt sind, muß mit
einem haltbaren Kreuzband versehen sein und den Namen des Empfängers
 — d. i, desjenigen, der die Effekten an der Börse gekauft hat —,
den Rechnungsbetrag und den Namen des Einlieferers enthalten.
Die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der etwaigen Zinsen bis zum
Kauftage erfolgt bei Ablieferung der verkauften Werte gegen quittierte
Rechnung, die entweder den Vermerk „Stücke durch Effektenscheck
Nr. ..... überwiesen“ (s. weiter unten) oder die Angabe der Nummern
enthält.
Die Posten werden von den Beamten des Kassenvereins gezählt, mit
dem Gesamtverzeichnis verglichen und nach Namen des Empfängers geordnet.
 Sind die Effekten verteilt — jede Firma hat ihr großes Fach —,
so wird für jeden Empfänger ein Verzeichnis der Beträge angefertigt.
Von 9 Uhr ab liegen die Effektenposten mit dem addierten Verzeichnis
zur Abholung bereit. Durch Gegenüberstellung der Gesamtsumme der
Einlieferungen mit der der erhaltenen Posten wird ermittelt, welcher
Betrag einer Firma gutzuschreiben oder zu belasten ist. Es handelt sich
hier also um eine Skontration ohne Inanspruchnahme von Vertretern der
daran beteiligten Firmen,
Neben Effekten werden auch Kupons, Akzepte, Domizile, Courtagerechnungen der
Makler usw. in gleicher Weise eingeliefert und verrechnet.
Posten, die nicht in Ordnung gehen — weil die Effekten nicht oder
nicht zu dem berechneten. Kurse gekauft sind, oder weil in der Rechnung
sonst etwas nicht stimmt, oder weil die Effekten Mängel aufweisen (nicht
lieferungsfähig sind) usw. — müssen bis 13 Uhr an den Kassenverein
zurückgegeben sein, der dann dem Rücklieferer den Betrag
kreditiert und dem ursprünglichen Einlieferer debitiert. Bei Retourposten,
 die als Grund der Rücklieferung nicht den Stempelaufdruck „Zurück,
 nicht in Ordnung“ oder, bei Irrläufern, „Zurück, betrifft uns
nicht“ tragen, wird angenommen, daß der Empfänger ihn zurückliefert,
weil ihm augenblicklich die Mittel zur Abnahme fehlen. Nach der Geschäftsordnung
 des Kassenvereins ist der Empfänger der Effekten bis zur
vollständigen Deckung des Debetsaldos lediglich Verwahrer aller ihm im
Abrechnungsverfahren eingehändigten Gegenstände.

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