Daß nach Berliner Muster auch an mehreren anderen Orten Kassen-Vereine
errichtet worden sind, war schon erwähnt.
In den Bestimmungen der „Abrechnungsstelle bei der Münchener Kassen-Verein
 Aktiengesellschaft“ heißt es z. B.: „Die Mitglieder verpflichten
sich, alle ihre gegenseitigen entgeltlichen Wertpapier-, Wechsel- und Schecklieferungen
 tunlichst durch die Abrechnungsstelle zu begleichen, soweit sie sich mit
Bezug auf Wechsel- und Schecklieferungen nicht der Reichsbank-Abrechnungsstelle
bedienen.‘ Nur in ganz dringenden Fällen soll unmittelbare Lieferung und Gegenleistung
 zulässig sein.

Eine Abrechnüngsstelle für Schecks hat die Bank des Berliner
 Kassenvereins im April 1908 ins Leben gerufen. Während vorher
nur Schecks auf Firmen, die der Berliner Abrechnungsstelle der Reichsbank
 angehören, zur Gutschrift auf Girokonto, und zwar bis 12 Uhr mittags
 angenommen worden waren, wird nunmehr auch den auf andere Berliner
 Banken und Bankfirmen gezogenen Schecks die gleiche Behandlung
zuteil, wenn diese Firmen Mitglieder der neuen Scheck-Abrechnung
 des Berliner Kassenvereins sind.
An dieser sog. Mittags-Scheckabrechnung nehmen etwa
100 Bankfirmen teil, die im Jahre 1928 1,42 Millionen Schecks im Betrage
 von 2,35 Milliarden RM zur Verrechnung brachten. Das Verfahren
gestaltet sich etwas anders als bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank.
 Die Scheck-Einlieferung erfolgt mit einer Aufstellung, von der
der Einlieferer einen Durchschlag mit dem Quittungsstempel des Kassenvereins
 versehen zurückerhält. Die Scheckannahme wird um 11 (Sonnabends
 10) Uhr geschlossen; nur Schecks auf die Reichsbank dürfen bis
13% (Sonnabends 12%) Uhr eingeliefert werden. Jeder Teilnehmer hat,
auch wenn er nichts eingeliefert hat, einen Boten zu entsenden, dem die
auf ihn eingelieferten Schecks mit einem Verzeichnis tunlichst bald nach
Schluß der Einlieferung eingehändigt werden. Nicht abgeholte Schecks
werden als Retourposten behandelt. Nicht in Ordnung befundene Schecks
müssen bis 13 Uhr an die Bank. des: Berliner Kassenvereins zurückgegeben
 werden. Die eingelieferten Schecks werden, vorbehaltlich des Eingangs,
 sofort. auf Konto gutgeschrieben, die ausgehändigten Schecks belastet,
 Eine Zusammenkunft von Vertretern der beteiligten Firmen zur
Feststellung der Salden, wie bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank,
findet nicht statt.
Scheckverrechnung bei der Reichsbank. An einer Anzahl
 Plätze hat die Reichsbank für Platzschecks die sog, Kleine Abrechnung
 geschaffen (s. S. 132).

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