Auf die Ultimo-Liquidation, d. h. die Anwendung des Abrechnungsverfahrens
 auf die Termingeschäfte an der Börse, wird noch
zurückzukommen sein.
Die am 1. April 1909 in Berlin von der Reichsbank ins Leben gerufene Hypo:
theken-Abrechnungsstelle, der 33 Mitglieder angehörten, ist 1912 als
nicht lebensfähig wieder aufgehoben worden. Bestehen geblieben dagegen ist der
Hypotheken-Zahlungsverkehr der Reichsbank:
Die Reichshauptbank, alle selbständigen Reichsbankanstalten und die Reichsbanknebenstellen
 mit unbeschränktem Giroverkehr nehmen Hypothekendokumente aller
Art (Hypothekenbriefe, Abtretungserklärungen, Löschungsbewilligungen und über
haupt alle im Hypothekengeschäfte vorkommenden Urkunden), die Zug um Zug
gegen Zahlung an einen anderen ausgeliefert werden sollen, zu getreuer Hand entgegen,
 bewahren sie bis zum Zahlungstage auf, geben dem anderen Gelegenheit zur
Prüfung der Dokumente und händigen sie ihm am Zahlungstage gegen Empfang der
Zahlung aus. Voraussetzung ist, daß die Zahlung durch Giroüberweisung zwischen
zwei Kontoinhabern oder aus dem Giroguthaben eines Kontoinhabers oder zur Gutschrift
 auf das Girokonto eines Kontoinhabers erfolgt. Für jede gegen Aushändigung
der Dokumente (Hypothekenbriefe, löschungsfähige Quittungen usw.) am Bank.
schalter erfolgte Zahlung ist vom Auftraggeber eine Gebühr von 1 vom Tausend zu
zahlen: mindestens werden 2, höchstens 50 RM erhoben.

IV. Giroverkehr und bankmäßiger Zahlungsausgleich ').
Einleitung: Wesen, Entstehung und Entwicklung,
Wenn bei derselben Bank zwei Personen ein Konto haben, so kann sich
der Zahlungsverkehr zwischen diesen beiden derart gestalten, daß derl)

 Literatur: R. Dunker, Goldersparende Zahlungsmethoden. München 1901.
L. von Halle, Die Hamburger Girobank und ihr Ausgang, Berlin 1891. H.Hargung,
 Der Scheck- und Giroverkehr der Deutschen Reichsbank. Berlin 1880,
ErnstJäger, Die ältesten Banken. Stuttgart 1879. G, H. Kaemmerer, Die
Organisation des Hamburgischen Giro-Verkehrs. Verhandlungen des III. Bankiertages.
 Hamburg 1907. Isidor Kanitz, Die Bedeutung des Giroverkehrs, Wien
1894. R. Koch, Über Giroverkehr und den Gebrauch von Schecks als‘ Zahlungsmittel.
 Berlin 1892. G. von Schanz, Art. Giroverkehr im Wörterbuch der Volkswirtschaft.
 Jena 1911. M. Schinkel, Reichsbank und Giroverkehr. Hamburg
1898.. E. Schmalenbach, Scheck und Giro, in Zeitschrift für Handelswissenschaftliche
 Forschung. I. S. 401 ff. PaulStähling, Der Giroverkehr, seine Entwicklung
 und internationale Ausgestaltung. Leipzig 1909. F. Thorwart, Die
Technik des Hamburger Überweisungsverkehrs. Mitteilungen der Handelskammer
Frankfurt a, M, 1907. Von Wagner, Der Giroverkehr der deutschen Sparkassen.
Leipzig 1916. Julius Wolff, Das internationale Zahlungswesen. Leipzig 1913.
Zahlreiche Aufsätze im „Zahlungsverkehr“ 19201. S. a. die S. 83/84 und S. 108
angegebene Literatur.

143