jenige, der die Zahlung leisten soll, die Bank beauftragt, den Betrag von
seinem Konto abzuschreiben und dem Konto des Zahlungsempfängers
zuzuschreiben, Die Zahlung vollzieht sich also lediglich durch Buchungen
in den Büchern der Bank, deren Kassenbestand sich nicht ändert. Giroverkehr
 nannte man diesen bargeldlosen Zahlungsverkehr, weil die
Forderungsrechte der Kunden untereinander wechseln, gewissermaßen im
Kreis (75006) der Bankkunden herumgehen.
Einen Giroverkehr gab es bereits in Babylonien im 3. Jahrtausend
v. Chr. In Staats-, Tempel- und öffentlichen Speichern wurde Getreide
hinterlegt und nachher darüber in Form von Überweisungen an andere
Korrespondenten verfügt 1).
In Ägypten?) bestanden Korn-Girokonten, über die auf Grund der
Guthaben — sie bestanden hauptsächlich in Weizen, teils aber auch in
Gerste, Bohnen und Linsen — verfügt werden konnte. Die Technik des
Verkehrs war schon gut durchgebildet, und es gab Gegenkontobücher,
wie sie heute noch bei vielen Banken bestehen. Später entwickelte sich
aus dem Korngeld- der reine Geldeiroverkehr.
Im alten Rom gab es zur Zeit Christi einen gut ausgebildeten Giroverkehr;
 weniger entwickelt war dagegen der bargeldlose Zahlungsverkehr
im alten Griechenland,
Mit dem Verfall des römischen. Reiches war, wie manches andere Kulturgut,
 auch der bargeldlose Zahlungsverkehr wieder verschwunden. Erst
das Mittelalter zeigte wieder neue Ansätze.
In Italien finden wir im 14., 15, und 16, Jahrhundert Giro- oder
Umschreibebanken. Zu größerer Bedeutung gelangten vor allem
der Banco di Rialto in Venedig, die Banca di St. Giorgio in
Genua und die Bank des heiligen Ambrosius in Mailand. Diese
und viele andere Girobanken krankten daran, daß sie dem Kreditbedürfnis
 des Staates über ihre Kräfte entgegenkommen mußten, wodurch
sie aus einer Zahlungsschwierigkeit in die andere kamen. Viele trieben
auch höchst spekulative Geschäfte und gerieten aus diesem Grunde in
eine mißliche Lage. Von den 108 Girobanken, die in Venedig errichtet
waren, haben nach Berichten des Senators Contarini im 15, und 16. Jahrhundert
 96 ein unrühmliches Ende genommen.

l) S. Bruno Meißner, Aus dem babylonischen Rechtsleben. Alter Orient VII, 167.
2) Fr. Preisigke, Girowesen im griechischen Ägypten (Korngiro, Geldgiro,
Geldbanknotariat). Straßburg 1910,

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