schreibung auf die Konten ausgeglichen werden können.“ Auch für die heutigen
Verhältnisse gilt das Wort ihres ehemaligen Präsidenten Koch: „Die Entwicklungsatufe
 des Giroverkehrs eines Volkes bildet zugleich, es ist dies nicht zuviel gesagt,
den Maßstab für die Entwicklung seines wirtschaftlichen Lebens überhaupt. Nur
eine hohe Blüte von Handel und Industrie kann einen ausgebreiteten Giroverkehr
fortdauernd erzeugen und erhalten.“
Die Grundlage des Giroverkehrs bilden die Guthaben der Girokunden.
 Nachdem am 1. Februar 1876 der preußische Staat der Reichsbank
 die ziemlich beträchtlichen gerichtlichen Depositen, die
bis dahin bei der Reichsbank verwahrt waren, gekündigt hatte, und nachdem
 auch ihr Notenumlauf durch die Bestimmungen des Bankgesetzes
Einschränkungen erlitten hatte, wäre es der Bank kaum möglich gewesen,
die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen, hätte ihr nicht der Giroverkehr
die Handhabe geboten, ihre Mittel zu mehren und ihr Gelder von allen
Seiten zuzuführen.
Am 1.Januar 1876 betrugen die Giroguthaben der Privaten, nach Übernahme
 der Bestände der Hamburger Bank, nur etwa 16 Millionen M.
Nachdem am 10. April 1876 der Giroverkehr in Berlin und bei sämtlichen
selbständigen Zweiganstalten eröffnet worden war, waren Ende Mai 187 6
die Giroguthaben auf fast 95 Millionen M angewachsen.
Wer sich ein Girokonto bei der Reichsbank eröffnen lassen will, muß
sich an diejenige Reichsbankanstalt wenden, zu deren Bezirk er seinem
Wohnsitz nach gehört. Wird der Antrag genehmigt — und das geschieht
stets, wenn keine besonderen Gründe vorliegen!) —, so hat der Antragsteller
 die dem Giroverkehr mit der Reichsbank zugrunde liegenden
„Bestimmungen“, zum Zeichen des Einverständnisses, unterschriftlich
 zu vollziehen. Die Unterschriften der übrigen zeichnungsberechtigten
Personen (Inhaber, Prokuristen, Bevollmächtigten) müssen bei der Reichsbank
 niedergelegt werden und behalten bis zur schriftlichen Anzeige von
dem Erlöschen des Zeichnungsrechts Geltung.
Hroguthaben entstehen hauptsächlich durch Übertrag von anderen Cirokonten,
 durch Gutschriften von Diskonten und Inkassi, von gewährten
Lombarddarlehen, von Barzahlungen usw.

1) Der Antrag einer größeren Aktiengesellschaft, ihr ein Girokonto zu eröffnen,
wurde 1921 abgelehnt mit der Begründung, daß gegen ihren leitenden Direktor
ein Strafverfahren schwebe. Erst als die Beschuldigungen sich als völlig haltlos
erwiesen hatten, wurde dem Antrag stattgegeben. Im allgemeinen holt die Reichsbank
 vorher eine Auskunft ein. Von Firmen fordert sie Vorlegung eines Auszuges
aus dem Handelsregister.

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