Dem Konto werden kreditiert:
1. bare Einzahlungen seitens des Kontoinhabers oder durch Dritte,
2. Übertragungen von anderen Girokonten,
3. Guthaben, entstanden aus der Verrechnung zwischen der Bank und
dem Kontoinhaber (Gutschrift von diskontierten oder zum Einzug gegebenen
 Wechseln, gewährten Lombarddarlehen usw.).

Dem Konto werden belastet:
1. bare Abhebungen,
2. Übertragungen auf andere Girokonten,
3. Forderungen, entstanden durch Verrechnung zwischen der Bank und
dem Kontoinhaber (Retourwechsel, bei der Reichsbank domizilierte Wechsel,
 Rückzahlung von Lombarddarlehen).
Abhebungen und Übertragungen auf andere Konten erfolgen nur unter
Benutzung der von der Reichsbank kostenfrei ausgegebenen Formulare,
für deren sorgsame Aufbewahrung und Verwendung der Kunde haftet.
Barabhebungen erfolgen mittels weißer Schecks. Auf Antrag des
Girokunden versieht die Reichsbank einen von ihm ausgestellten weißen
Scheck mit dem Bestätigungsvermerk, Hierdurch verpflichtet
sie sich zur Einlösung dieses Schecks innerhalb der 10tägigen Vorlegungsfrist.
 Das Girokonto des Kunden wird belastet, das „Asservaten-Konto
Bestätigte Schecks“ wird erkannt. Wird der Scheck bei der Bankanstalt,
die den Bestätigungsvermerk darauf gesetzt hat, innerhalb der 10tägigen
Frist vorgelegt, so wird er bezahlt, und „Asservaten-Konto Bestätigte
Schecks“ wird belastet. Ist der bestätigte Scheck innerhalb von 10 Tagen
nicht vorgekommen, so wird der Betrag auf Girokonto zurückgebucht,
und die Haftung der Reichsbank aus dem bestätigten Scheck ist erloschen.
Für Überweisungen dienen die roten Formulare (s. S. 152).
Girokonteninhaber vermerken auf ihren Briefbogen und Formularen, daß sie ein
Girokonto haben, und sie geben weiter an, bei welcher Reichsbankanstalt es geführt
 wird, Da die Reichsbank bei Annahme der Überweisungen eine Prüfung, ob
die bezeichneten Empfänger tatsächlich ein Girokonto bei ihr besitzen, nicht vornimmt,
 wird der Überweisende im „Verzeichnis der Inhaber von Girokonten der
Reichsbank‘“ nachsehen, ob und unter welcher genauen Bezeichnung ein Konto geführt
 wird.
Als die Reichsbank 1876 den Giroverkehr einführte, nahm sie, um den
Verkehr zu popularisieren, auf das Konto eines jeden Girokunden Zahlungen
 in Berlin und allen ihren Zweiganstalten von jedermann geb ührenfreian.
 Dies veranlaßte viele, am Giroverkehr teilzunehmen, „denn

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