alle Tausende von einzelnen Zahlungen in allen erdenklichen Geldsorten,
für die große Summen an Porto gezahlt werden mußten, oder die der
Reisende mit sich schleppte, gehen alsdann auf Giro ein und verwandeln
sich dadurch in saubere, kassenmäßige Geldrollen oder Geldpakete, die
Zähl- und Zeitverluste ganz ungerechnet“ (H. Hartung).
Ein Giroverkehr besteht nur, wenn Zabler und Zahlungsempfänger,
mittelbar oder unmittelbar, mit derselben Bank in Verrechnung stehen.
Viele Firmen aber erblickten im Beitritt zum Giroverkehr der Reichsbank
keinen Vorteil, da sie ja für andere Konten jederzeit Einzahlungen kostenfrei
 bewirken konnten, während Überweisungen an sie selbst kaum in
Betracht kamen, Der Reichsbank aber war ein derartiger Verkehr nicht
erwünscht, und sie erhob vom 1. Juli 1884 ab für Einzahlungen
von Nichtkonteninhabern auf Konten anderer Plätze eine
Gebühr.
Die Gebühr beträgt jetzt für jede Überweisung 1/10 %/00, mindestens jedoch
0,50 RM.
Im Jahre 1928 sind von Behörden und Personen, die kein Girokonto haben, für
Girokunden an anderen Plätzen 2,44 Milliarden RM bar eingezahlt worden.
Ein Nichtkonteninhaber kann auch für jemanden, der ebenfalls
 kein Konto bei der Reichsbank hat, Beträge einzahlen, d. h. bei den
mit Kasseneinrichtung versehenen Bankanstalten werden Einzahlungen
zur Auszahlung an Dritte bei einer Reichsbankanstalt angenommen.
An Gebühren werden 1% 09 berechnet, mindestens 1 RM für jede Einzahlung.
Im Jahre 1928 gelangten 18.3 Millionen RM zur Wiederauszahlung bei anderen
Bankanstalten.
Die Einlagen, mit denen die Reichsbank arbeitet, unterscheiden sich
von. den Depositen- und Kontokorrentgeldern der anderen Banken dadurch,
 daß sie nicht verzinst werden, Von dem ihr nach dem Bankgesetz
 zustehenden Recht, verzinsliche Depositen im Gesamtbetrage ihres
Grundkapitals und der Reserven anzunehmen, hat die Reichsbank niemals
Gebrauch gemacht. Verzinst werden nur die Guthaben der Reichsbänkbeamten.

Früher forderte die Reichsbank von ihren Girokunden, daß sie dem Umsatz
 entsprechende Mindestguthaben halten.
Von 1907—1910 wandte sie hierfür folgenden Schlüssel an: Zugrunde gelegt
wurde ausschließlich der interlokale (Fern-) Verkehr. Summiert wurden für jedes
Konto nicht nur die von dem Kontoinhaber nach außerhalb überwiesenen, sondern
auch die ihm von auswärts zugehenden Beträge. Von dem so ermittelten Umsatz
 wurde das Tausendfache der Diskont-und Lombardgewinne gekürzt,
die der Reichsbank von dem betr. Konteninhaber zuflossen, beides natürlich auf das

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