Jahr berechnet. Was dann von dem Fernverkehr übrig blieb, ergab bei Verteilung
auf den Tagesumsatz, auf 300 Geschäftstage gerechnet, den vonder Reichsbank zu
fordernden Mindestbetrag des Giroguthabens. 1911 wurde der Schlüssel zugunsten
der Kontoinhaber geändert, der Giroverkehr stellte sich aber noch immer sehr teuer.
In der Inflationszeit hat dann die Reichsbank von ihren Kunden sich für ihre Formulare
 Kostenersatz geben lassen und für Fernüberweisungen Gebühren erhoben.
Die Reichsbank bewältigt mit ihren rund 450 Niederlassungen am Betrage
 gemessen. den größten Teil ‚des deutschen Giroverkehrs, Dieser
spielt sich nun aber nicht in der Weise ab, daß der Cirokunde für Rechnung
 des empfangenden Girokunden überweist; der Verkehr dient in der
Hauptsache vielmehr den Kunden der Kontoinhaber.
Der Zahlungsausgleich der Reichs- und der preußischen
 Behörden erfolgt durch‘ das System der sog. bunten Schecks.
Die einzelnen Behörden schreiben, wenn ihr Reichsbankguthaben nicht
ausreicht, „bunte Schecks“ mit Duplikaten auf die Zentralkassen (Reichshauptkasse,
 Generalstaatskasse usw.) aus, und liefern sie zur Verstärkung
ihres Guthabens bei ihrer örtlich zuständigen Reichsbankanstalt ein. Diese
sendet das Duplikat an die Reichsbank in Berlin, die den Betrag dem
Girokonto der zuständigen Zentralstelle belastet.
Zu Unrecht wird bei diesem Verfahren das Wort „Scheck“ verwendet.
Es handelt sich um ein Einzugsverfahren, eine rückläufige Überweisung
 (s, a. S. 263).
Die Zahl der Girokonten-Inhaber der Reichsbank betrug Ende 1928: 43 628 (davon
2654 bei der Reichshauptbank in Berlin). Diese setzten im Jahre 1928 auf einer
Seite ihres Kontos 348 Milliarden RM um. 92,1 %9 der Giroumsätze wurden bargeldlos
 erledigt.
Ein großer Vorzug des Reichsbankgiroverkehrs ist die Schnelligkeit
 der Ausführung. Seit September 1928 hat nun auch die
Technik zwei wesentliche Verbesserungen erfahren: 1. Grundlage der
Abrechnung ist nicht mehr das Kontobuch, sondern die Gutschriftsanzeige,
 die dem Kunden zugesandt wird, falls er sie im Laufe des
Tages nicht von der Reichsbank abholt, und 2. die Reichsbank benachrichtigtden
 Empfänger, wie er das Geld verwenden soll.
Zu diesem Zweck reicht der Überweisende der Reichsbank einen Durchschlag
 der Überweisung ein, den die Reichsbank kostenfreianden
Empfänger der Überweisung weiterleitet. Das bisherige Avis
des Absenders wird dadurch überflüssig; das bedeutet Zeit- und Kostenersparnis
 für den Absender, für die Reichsbank aber einen Zeit- und
Kostenaufwand, Arbeit und Porto (s. Form. S. 152).