2, für „dringende“ ‚Ausführung ohne Verwendungszweck RM 3.—;
38. für „dringende“ Ausführung mit Verwendungszweck RM 9.—:
ce) bei Überweisungen von Nichtkontoinhabern:
außer den üblichen Nichtkontengebühren die Gebühren wie bei a).
Anfang 1927 richtete die Reichsbank einen internationalen
Giroverkehr mit ausländischen Notenbanken ein, der die unmittelbare
Überweisung von Beträgen zwischen den Plätzen der Reichsbank und denjenigen
 der fremden Notenbank gestattet. Inzwischen hat dieser Verkehr
 wesentliche Erweiterungen erfahren.
Hinsichtlich der Girotechnik ist zu unterscheiden: zentralisiertes
Giro (direkte Übertragung) und dezentralisiertes Giro (indirekte Übertragung).

Während es in den Anfängen des Giroverkehrs, bei den italienischen
Girobanken, die Regel bildete, daß Zahlender und Zahlungsempfänger
bei der gleichen Bank ein Girokonto hatten, erfolgen heute sehr viele indirekte
 Übertragungen: .
A. Abel in Berlin hat an B. Bebel in Breslau 1000 RM zu zahlen. A hat
bei der Depositenkasse F der Deutschen Bank in Berlin, B bei der Depositenkasse
 B der Dresdner Bank in Breslau ein Konto. Obgleich weder
A noch B ein Konto bei der Reichsbank unterhalten, kann die Überweisung
durch diese erfolgen. A schreibt an seine Depositenkasse :

An die Deutsche Bank, Depositenkasse F, Berlin.
Überweisen Sie zu meinen Lasten RM 1000.—
an die Dresdner Bank in Breslau, Depositenkasse B
zugunsten des Herrn B. Bebel, Breslau.

Die Depositenkasse F gibt den Auftrag weiter an ihre Zentrale und
schreibt:

An die Zentrale (Hauptdepositenkasse), hier.
Überweisen Sie per Reichsbankgirokonto RM 1000.—
an die Dresdner Bank, Breslau, Depositenkasse B
zugunsten des Herrn B. Bebel, Breslau.

Von der erfolgten Überweisung setzt die Depositenkasse den Auftrag:
geber in Kenntnis durch ein Schreiben, das im. gleichen Arbeitsgang
wie der Auftrag an die Zentrale und wie die Buchungsunterlage 8®-schrieben
 ist.

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