7 Banken, die sich zu einer zentralen Abrechnung vereinigt haben *),
wickelt sich in Hamburg der Giroverkehr ab. Die anderen Banken und
Bankfirmen Hamburgs gewinnen Anschluß an das System, indem sie ihrerseits
 bei einer oder mehreren oder gar allen Abrechnungsbanken ein Konto
unterhalten. Ihre Kunden befinden sich infolge der dadurch entstehenden
Verzögerung der Auftragserledigung im Nachteil gegenüber den Kunden
der Abrechnungsbanken. Das Hamburger System ist eine Kombination
eines fein ausgebildeten Abrechnungs- und Giroverkehrs. Die Reichsbank
 verrechnet durch ihre Abrechnungsstelle, die Zentralstelle
des Hamburger bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist, nicht nur die gesamten
Platzüberweisungen der Girobanken, sondern auch den gesamten Verkehr
jener Banken mit auswärtigen Reichsbankgirokunden. Die Technik des
Verkehrs, für den wesentliche Verbesserungen geplant sind [vor allem:
Schaffung eines für alle Banken einheitlichen, vom Kunden auszufüllenden.
 Vordrucks, von dem ein Teil bis zum Empfänger der Überweisung
durchläuft 2)1, gestaltet sich folgendermaßen 3) :

Diejenigen Hamburger Banken und Bankfirmen, die nicht zu den Abrechnungsbanken
 (Commerz- und Privatbank, Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Bank,
Dresdner Bank, Norddeutsche Bank, Reichsbank, Vereinsbank) gehören, geben den
ihnen von ihren Kunden erteilten Auftrag weiter an die Abrechnungsbank, bei der
sie ein Konto unterhalten.
Wer bei einer der genannten 7 Girobanken ein Konto besitzt, muß einen der Mühewaltung
 entsprechenden Durchschnittssaldo halten. Alle für den Überweisungsverkehr
 zu benutzenden Formulare werden von der Bank geliefert.
Korrespondenzen über Einzahlungen oder Auszahlungen werden nicht
geführt; alles wird formularmäßig erledigt. Für Barzahlungen werden
Quittungen ausgetauscht; Übertragungen werden demjenigen, zu dessen Gunsten
sie geschehen, nicht vorher angezeigt; Wechsel und Anweisungen zum Einzug sind
bis 121/a am Werktag vor Verfall einzureichen.

1) Das Postscheckamt Hamburg ist nur beschränkt beteiligt, da es nur
Schecks verrechnet.
2) 8. M. Schön wan dt, Überweisungvordrucke und Verfahren des Hamburger
Giroverkehrs. Zahlungsverkehr und Bankbetrieb X, 8. K. Sewering, Der Hamburger
 Giroverkehr unter dem Einfluß der Rationalisierungsbestrebungen. Bankwissenschaft
 VI, 12. A. Vogelsang, Der Überweisungszettel im Hamburger
Giroverkehr. Zahlungsverkehr und Bankbetrieb X, 2.
3) Thorwart, Mitteilungen der Handelskammer Frankfurt a. M. 1907. Referat
über dieses Thema von Direktor Kae mmererauf dem III. Deutschen Bankiertage
in Hamburg am 5. September 1907. O0. Schoele, Art. Zahlungsverkehr, im Handwörterbuch
 der Betriebswirtschaft.