um Zug zu regulieren sind. Bei all diesen Abschreibungen ist nur Bedingung, daß
der Kunde nachmittags vor 16 Uhr ein genügendes Guthaben besitzt, das
Konto also unter Berücksichtigung der Tageseingänge und -ausgänge niemals ein
Debet aufweist. Würden die Überweisungen dem Kunden erst nach Beendigung des
Abrechnungsverkehrs in den Büchern der Bank gutgeschrieben, so könnte diese seine
entsprechenden Dispositionen am gleichen Tage nicht gutheißen; er selbst könnte
über die Kreditierungen von heute erst morgen verfügen,
Natürlich kommt es vor, daß der Kunde, in der Annahme, es seien Überweisungen
an ihn schon eingegangen, seinerseits wieder Überweisungen beordert, daß aber
der Bank diese noch nicht angezeigt worden sind. Weiß der Kontrolleur aus Erfahrung,
 daß der Kunde sein Konto stets in Ordnung hält, und handelt es sich
dabei um erste Firmen, so wird er die Überweisung trotzdem gutheißen. Ist er
dieserhalb aber nicht sicher, so wird er — und hierzu hat die Bank selbstverständlich
bei jeder Überziehung des Kontos das Recht — die Überweisung zwar vornehmen
lassen, aber ohne Nennung des Überweisenden und der Firma, zu deren Gunsten
überwiesen wird. Vielmehr werden auf dem Bogen hinter dem Betrag die Worte
hinzugefügt: „Unter Vorbehalt der Aufgabe.‘ Nach Ordnung des Postens geschicht
die Ergänzung der Aufgabe mit folgendem Zettel:

AN dies...

Die Ihnen heute Iaut Bogen NO. ...........00.00000040400 unter Vorbehalt
 der Aufgabe überwiesenen
im Auftrage von ...........

ses... zahlen wir

Hamburg, deB esse 192,

Deutsche Bank.

Dadurch wird die Bank, der überwiesen wird, rechtzeitig in den Besitz des Geldes
gesetzt, und sie wird den Betrag ihrem Kunden trotz der späteren Aufgabe unter dem
Tage der Überweisung gutschreiben; andererseits bleibt die überweisende Bank bis
zum Widerruf des Vorbehalts Eigentümerin des Betrages, der ihr allerdings nicht verzinst
 wird. Der Kunde kann seine Überweisungsaufträge der Bank gegenüber nicht
widerrufen, wohl aber können die Banken Überweisungsaufträge unter sich bis 4 Uhr
zurückziehen, was für sie bei Überdispositionen des Kunden von größter Wichtigkeit
ist, tatsächlich aber nur selten vorkommt,
In Ausnahmefällen, bei sog. „Zug-um-Zug-Geschäften‘, kann die überweisende
Bank ausdrücklich auf das Recht der Zurückziehung verzichten, so
daß also die empfangende Bank den Betrag sofort nach Empfang des Avises verwenden
 kann.
Nach vorausgegangener Verständigung mit der Bank und unter Festsetzung besonders
 zu verabredender Bedingungen kann der Kunde auch sein Konto über-162

