Zinsen auf die Guthaben werden nicht vergütet !).
Einzahlungen auf ein Postscheckkonto können bewirkt werden:
mittels Zahlkarte bei jeder Postanstalt und bei jedem Postscheckamt,
mittels Postanweisung bei jeder Postanstalt,
mittels Überweisung von einem andern Postscheckkonto.
a) Die Zahlkarte ist aus blauem Papier hergestellt und besteht aus
Irei Teilen. Der rechte Abschnitt wird nach Einzahlung als Quittung
lem Einzahlenden ausgehändigt, das übrige geht zu dem Postscheckamt,
bei dem das Konto geführt wird,
Mittels Zahlkarte können auf ein Postscheckkonto Geldbeträge bei jeder
Postanstalt und bei jedem Postscheckamt des Deutschen Reiches, vom
Kontoinhaber selbst, wie auch von jeder anderen Person, die an den Konto-‚.nhaber
 eine Zahlung leisten will, in beliebiger Höhe eingezahlt werden.
Die Zahlkarten müssen vom Absender in Höhe der gestaffelten Gebühr
Frankiert werden.

Ursprünglich war keine Zahlkartengebühr für den Einzahler vorgesehen; nur
der Kontoinhaber wurde für jede Einzahlung mit 10 Pf belastet. Seit 1921 muß der
Einzahler diese Gebühr, die nunmehr gestaffelt wurde, entrichten. Die ursprüng-‚ich
 sehr geringe Zahlkartengebühr hat jedenfalls wesentlich zur Einbürgerung des
Yostscheckverkehrs beigetragen.
Um Irrtümer bei Benutzung der Zahlkarten zu vermeiden, legen Kontoinhaber
 vielfach ihren Rechnungen, Zahlungsaufforderungen usw. Zahlkarten
 bei, auf denen Kontonummer, Name und Wohnort des Kontoinhabers,
 sowie das Postscheckamt angegeben sind. Dieser Vordruck wird
auch vom Postscheckamt ausgeführt, das für 1000 Stück RM 1.75 berechnet.
 Die Herstellung der Zahlkartenvordrucke durch Privatdruckereien
 stellt sich nicht nur billiger, sondern gibt auch die Möglichkeit,
weitere Angaben aufzudrucken und den Einlieferungsschein so zu bedrucken,
 daß er als Rechnung, Quittung, Mitgliedskarte usw. benutzt
werden kann.

1) In der Denkschrift heißt es hierüber: „Es darf nicht verkannt werden, daß,
lalls die Guthaben der Kontoinhaber, wenn auch nur zu einem niedrigen Satze,
verzinst würden, der Postscheckverkehr in den breiteren Schichten der Bevölkerung
gich leichter Eingang verschaffen würde, da gerade die Gewährung von Zinsen ge-:ignet
 ist, das Verfahren schneller populär zu machen. Auf der andern Seite darf
aber doch erwartet werden, daß der neue Dienstzweig auch ohne Verzinsung sich
zu entwickeln vermag, da er nicht nur ein sehr billiges, sondern auch ein sehr
bequemes Mittel zum Ausgleich von Zahlungen bietet.“
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